Brandenburg: Neue Regelungen für Vergabeverfahren

März 2017 – Brandenburg: Neue Regelungen für Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber sind ab dem 31. März 2017 aufgrund des Erfordernisses zur Beachtung der Binnenmarktrelevanz zur Veröffentlichung von Auftragsvergaben ab bestimmten Wertgrenzen verpflichtet. Diese Pflicht zur Veröffentlichung ist gegeben:

– bei Vergaben von Bauleistungen, deren geschätzter Auftragswert 52.250 EUR übersteigt,

– bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert 20.900 EUR übersteigt.

Dies kann auch insbesondere bei der Vergabe von FuE-Aufträgen im Rahmen von Förderprojekten von Relevanz sein.

Nähere Informationen sind dem Merkblatt „Vergabebestimmungen – Kofinanzierung mit EU-Mitteln“ zu entnehmen

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