Brandenburg: Neue Berechnungsgrundlagen für die ProFIT-Förderung

Juni 2017 – Brandenburg: Neue Berechnungsgrundlagen für die ProFIT-Förderung

Ab Juni 2017 gibt es vereinfachte Regelungen für die Abrechnung der Ausgaben im Förderprogramm ProFIT Brandenburg. Unter Anderem wird das Modell der vereinfachten Kostenoptionen angewandt und zur Ermittlung des Arbeitgeberanteils sind aus Vereinfachungsgründen Pauschalsätze für die Abrechnung in ProFIT festgelegt worden.

Das MERKBLATT „AUSGABEN“ Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) regelt die Berechnungsmodalitäten

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Der Gesamtkatalog von Downloads (rd. 35 Formulare und Dokumente) zum Förderprogramm ProFit des Landes Brandenburg ist hier einsehbar:

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