Änderung von Förderprogrammen Land Brandenburg
Die aktuellen Richtlinien des Landes Brandenburg zu den Förderprogrammen „GRW“ und „Gründung Innovativ“ sind am 31.12.2017 zunächst ausgelaufen.
Da der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe vom BMWi bis 2020 aufrechtgehalten wird, ist die Anpassung der neuen GRW-Richtlinie für das Land Brandenburg abzuwarten. Es wird davon ausgegangen, dass sich für neue Projekte ab Einreichung 2018 die Förderhöhe um 5% reduzieren wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des Grenzbonus um 5%.
Für KU in bestimmten Regionen bedeutet dies, dass sich der Höchstfördersatz nicht verändern wird. Keine Veränderungen gibt es bei den Innovationsförderprogrammen mit Zuschusscharakter wie ProFIT Brandenburg (Geltungsdauer bis 31.12.2022), Brandenburger Innovationsgutscheine (bis 31.12.2020) und Brandenburger Innovationsfachkräfte (bis 31.12.2020).