FAQ-Förderung-Tech-Bund
Hightech Strategie 2025
Mit der Hightech-Strategie 2025 formulierte die Bundesregierung 2018 Ziele und Schwerpunkte der Forschungs- und Innovationspolitik für die kommenden sieben Jahre. Die damit einhergehende Forschungsförderung richtet sich an den Anliegen der Menschen aus. Ziele sind technologische und soziale Innovationen, die im Alltag der Menschen ankommen und sich zu durchschlagenden Erfolgen entwickeln. Ressortübergreifend soll sich daher die Politik vermehrt Themen wie Gesundheit, Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung, Mobilität, IT-Sicherheit sowie Wirtschaft und Arbeit 4.0 widmen. Dies ist erforderlich, um Deutschland weiterhin als Innovationsstandort zu platzieren und sich im globalen Wettbewerb zu behaupten.
Unterstützen will die Bundesregierung indem sie Unternehmen hilft, wissenschaftliche Erkenntnisse in Geschäftsmodelle umzusetzen. Eines der wesentlichen Schlüsselelemente sind dabei Start-ups und deren Förderung. Dabei hat die Regierung verschiedene Programme im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 entwickelt, die in den nächsten Jahren über die Bundesministerien Bekanntmachungen zu unterschiedlichsten Themen platzieren wird. Einhergehend mit diesen Bekanntmachungen gibt es die Möglichkeit Technologieprojekte mit hohen Zuschussvolumina zu definieren und diese im Rahmen der Bekanntmachungen zu platzieren. Diese werden unter den beiden Labels der „KI-Strategie“ bzw. dem Programm „Technik zum Menschen bringen“ in regelmäßigen Abständen bekanntgemacht.
Forschungszulage für KMU
Mit dem Forschungszulagengesetz gibt der Gesetzgeber seit 2020 der eigenbetrieblichen Technologieförderung exzellente Möglichkeiten zur Steuerersparnissen, die nicht ungenutzt bleiben sollten.
Da die Forschungszulage von der Unternehmensgröße unabhängig gewährt (u.a. auch auf KMU zugeschnitten) wird und auch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann, sollten insbesondere Startups die Möglichkeit nutzen ihre Projektkosten der letzten beiden Jahr mit einer Förderung von 25% aus max. 4 Mio. € Projektvolumen zu vergolden. Das lohnt sich- denn es bedeutet in Summe eine Förderung von bis zu einer Mio. 1 € pro Jahr.
Link zu den FAQ des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-04-29-forschungszulage.html
KI-Strategie
- Big Data
- Cyber- und IT-Security
- Mobilität
- Industrie 4.0
- Kommunikation
- v.a.
Technik zum Menschen bringen
Das Forschungsprogramm „Technik zum Menschen bringen“ steht für die Weiterentwicklung des Förderschwerpunkts „Mensch-Technik-Interaktion“ (MTI) und umfasst die Themen „Intelligente Mobilität“, „Digitale Gesellschaft“ und „Gesundes Leben“. Für das Zusammenspiel von Mensch und Technik spielen Informations- und Kommunikationstechnologien, Elektronik, Robotik und Bionik eine wichtige Rolle. Hier entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen.
Das Forschungsprogramm „Technik zum Menschen bringen“ steht für die Weiterentwicklung des Förderschwerpunkts „Mensch-Technik-Interaktion“ (MTI) und umfasst die Themen „Intelligente Mobilität“, „Digitale Gesellschaft“ und „Gesundes Leben“. Für das Zusammenspiel von Mensch und Technik spielen Informations- und Kommunikationstechnologien, Elektronik, Robotik und Bionik eine wichtige Rolle. Hier entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen.
Für wen sind die Förderprogramme geeignet?
Mit dem Förderprogramm „Technik zum Menschen bringen“ wendet sich die Bundesregierung mit den unterschiedlichen Ministerien an Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Anwender. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt.
Gefördert werden industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzeln und Verbundprojekte aus den Bereichen:
- Intelligente Mobilität (Vernetzung & Warn- und Assistenzsysteme)
- Digitale Gesellschaft (Smart Homes und vernetzte Kommunikation)
- Gesundes Leben (Behandlung und Pflege von Patienten)
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und variiert in den unterschied-lichen Bekanntmachungen. Die Förderung beträgt für Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft in der Regel mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten.Es muss sich um ein industrielles Forschungsvorhaben bzw. ein Entwicklungsvorhaben handeln, dass durch ein hohes wissenschaftliches-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Phasen.
In der ersten Phase werden Projektskizzen mit einem Umfang von rd.15 Seiten eingereicht.
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertungen werden zu den für die Förderung ausgewählten Projektideen die Förderanträge ausgearbeitet und eingereicht.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Für die Beurteilung der Projektskizze ist die Einreichung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beachten.
Soweit die Projektskizze mit rd. 15 Seiten noch stark komprimiert das Vorhaben beschreibt, wird der Projektantrag – je nach Anforderung aus dem Gutachten – mit einem Umfang von rd. 50 Seiten deutlich umfangreicher ausfallen.
Wo finde ich weitere Informationen zu den einzelnen Bekanntmachungen?
Auf der Seite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung, BMBF.
KMU-innovativ
In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.
Für wen ist KMU-innovativ geeignet?
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung für junge KMU`s, die bislang keine Erfahrungen mit Forschungsförderung haben, um anspruchsvolle Forschungsprojekte zu realisieren. Insbesondere werden Verbundprojekte mit Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU Kriterien erfüllen, angestrebt.
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben und Verbundprojekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU u.a. in den Technologiefeldern:
- IKT
- Medizintechnik
- Photonik
- Biotechnologie
- Automobil und Mobilität
- Elektrosysteme, Elektromobilität
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Es muss sich um ein industrielles Forschungsvorhaben bzw. ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben handeln, dass durch ein hohes wissenschaftliches-technisches Risiko gekennzeichnet ist.
Förderkriterien sind Exzellenz, Innovation und Beiträge zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen.
Was wird gefördert?
Förderfähige Projektausgaben sind:
- Projektbezogene Personalausgaben
- FuE-Fremdleistungen
- Materialkosten
- Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen
- Patentierungskosten
- Sonstige direkt zuordenbare Vorhabenkosten
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Phasen.
In der ersten Phase werden Projektskizzen mit einem Umfang von rd.10 Seiten eingereicht.
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertungen werden zu den für die Förderung ausgewählten Projektideen die Förderanträge ausgearbeitet und eingereicht.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Für die Beurteilung der Projektskizze ist die Einreichung bis zum Zeitpunkt der halbjährigen Bewertungsstichtage am 15. April und 15. Oktober zu beachten.
Soweit die Projektskizze mit rd. 10 Seiten noch stark komprimiert das Vorhaben beschreibt, wird der Projektantrag – je nach Anforderung aus dem Gutachten – mit einem Umfang von rd. 50 Seiten deutlich umfangreicher ausfallen.
Wo finde ich praxisbezogene Förderbeispiele für KMU-innovativ?
Hier exemplarisch für den Bereich Mensch-Technik und Interaktion
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ
Wo finde ich weitere Informationen zum KMU-innovativ?
Auf der Seite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, unter
https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html
oder in der Richtlinie (hier exemplarisch für das Themenfeld Medizintechnik) unter
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM-BMWi)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Für wen ist ZIM geeignet?
Mit der Förderinitiative ZIM unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittelständische Unternehmen und wirtschaftsnahe Einrichtungen. Das Förderprogramm ist technologie- und branchenoffen.
Gefördert werden KMU`s mit Geschäftsbetrieb in Deutschland und in Deutschland tätige Forschungseinrichtungen soweit diese Kooperationspartner eines geförderten Unternehmens sind.
Die Förderung kann
- Einzelprojekte (einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen)
- Kooperationsprojekte (FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen)
- Kooperationsnetzwerke (Netzwerke bestehen aus mind. 6 KMU. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder sonstige Einrichtungen mitwirken)
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten und beträgt für Unternehmen bei ZIM -Einzel- und Kooperationsprojekten max. 380 TEUR.
Die Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Förderfähige Projektausgaben sind:
- Projektbezogene Personalausgaben
- Aufträge an Dritte
- Pauschaler Zuschlag für übrige Kosten
- Sonstige direkt zuordenbare Vorhabenkosten
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt über den zuständigen Projektträger formulargebunden. Die Entscheidungen über den Antrag werden nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie den Förderprioritäten nach wettbewerblichen Gesichtspunkten getroffen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Sobald der Eingang des ZIM-Antrages vom Projektträger bestätigt wurde, kann auf eigenes Risiko mit dem FuE-Projekt gestartet werden. Für die Beurteilung der Projektskizze ist die Einreichung bis zum Zeitpunkt der halbjährigen Bewertungsstichtage am 15. April und 15. Oktober zu beachten.
Soweit die Projektskizze mit rd. 10 Seiten noch stark komprimiert das Vorhaben beschreibt, wird der Projektantrag – je nach Anforderung aus dem Gutachten – mit einem Umfang von rd. 50 Seiten deutlich umfangreicher ausfallen.
Wo finde ich praxisbezogene Förderbeispiele für ZIM?
Für die Variante ZIM-Solo unter
https://www.zim-bmwi.de/erfolgsbeispiele/old/zim-erfolgsbeispiele-solo
oder die Richtlinie in der aktuell gültigen Fassung unter