FAQ-Förderung- Tech-Brandenburg

Förderprogramme Brandenburg

ProFIT Brandenburg

Für wen ist ProFIT geeignet?

ProFIT Brandenburg ist eine technologieorientierte Projektförderung die den ganzen Innovationsprozess abbildet. Förderung finden die Projektphasen wie

  • Forschung
  • Entwicklung,
  • Marktvorbereitung und
  • Markteinführung.

Das ProFIT Programm richtet sich vorrangig an KMU bzw. junge Technologieunternehmen mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Brandenburg, die in den Brandenburgern Branchencluster tätig sind sowie Forschungseinrichtungen.

Das ProFit Programm kann allein oder mit anderen Unternehmen oder mit einer Forschungseinrichtung (Verbund) beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?

Die Höhe der Förderung orientiert sich an den zuwendungsfähigen Projektausgaben. Grundsätzlich können im Programm ProFIT Brandenburg pro Projekt bis zu 3 Mio. € an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und bis zu 3 Mio. € zinsvergünstigte Darlehen von Seiten der ILB zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Projektvolumens ergibt sich aus der von dem KMU skizzierten Projektplanung, die dezidiert die einzelnen Arbeitspakete die Zuteilung der Kostenpositionen anzeigt. Alle Arbeitspakete und Kostenpositionen werden im Vorfeld der Bewilligung von Sachverständigen der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) nach ihren Inhalten und ihrem dargelegten Umfang kritisch überprüft.

Für die Höhe möglicher Zuwendungen mit Zuschusscharakter ist es bedeutsam, dass das Projekt Forschungscharakter ausweist. Ausgaben für Tätigkeiten die der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, werden als Darlehen unterstützt.

Wie o.g. ist die Förderung von Zuschüssen auf max 3 Mio. € je Projekt bzw. Projektpartner begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %

Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:

  • Phase der industriellen Forschung
  • Phase der experimentellen Entwicklung
  • Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben
  • Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung


Wie verläuft das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren erfolgt in Brandenburg in drei Phasen.

In der ersten Phase wird das geplante Projekt in einer „Projektskizze“ abgebildet, in dem Angaben zum Unternehmen und zur technischen und wirtschaftlichen Projekt-Umsetzung niedergeschrieben werden.

Nach bedarfsweise Qualifizierung und Unterstützung durch die WFBB erfolgt in der zweiten Phase die Einreichung eines Projektvorschlages bei der ILB. In dieser Phase erfolgen Beratungsgespräche mit der WFBB und ein Finanzierungsgespräch mit der ILB.

Mit positiver Würdigung des Projektvorschlages und des Finanzierungsgespräches erfolgt in der dritten Phase eine Empfehlung durch die ILB für die Antragstellung und nach weiterer kaufmännischer Unterstützung die Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den Förderausschuss.

Mit Abgabe bzw. nach Einreichung der formellen Antragsunterlagen kann der Antragsteller mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und erhält nach Zustimmung des Förderausschuss des Landes Brandenburg über die endgültige Gewährung der Förderung den Zuwendungsbescheid, der i.d.R. nach Erfüllung von Auflagen zum ersten Mittelabruf berechtigt.

Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?

Die Projektförderung im Programm ProFIT setzt voraus, dass das Unternehmen

  • in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
  • wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität über einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
  • die bei Förderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinssatz ergeben.

Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.

Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm ProFIT Brandenburg?

GRW-G Große Richtlinie Land Brandenburg

Für wen ist GRW-Brandenburg geeignet?

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalförderung mit Fokus auf gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten.

Das GRW Förderprogramm In Brandenburg zielt gemäß GRW-G Große Richtlinie vorrangig auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Einstufung der Unternehmensgrößen nach EU-Definition) ab, die u.a. den Clustern der Innovationsstrategie des Landes Berlins und Brandenburg (Energietechnik, Gesundheitswesen, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, optische Technologien) angehören und qualifizierte Dauerarbeitsplätze (> 5 Jahre) und Investitionen in das Anlagevermögen beabsichtigen.

Die GRW Förderung kann allerdings auch von Großunternehmen (z.B. bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte) in Brandenburg oder Ansiedlungsinvestitionen ausländischer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Das GRW-Programm richtet sich ab 2015 vorrangig an die Clusterzugehörigkeit, d.h. die Förderung bezieht sich auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung außerhalb der Cluster erfordert kein formales Ausnahmeverfahren.

Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.

Die Förderhöchstsätze ergeben sich aus der Unternehmensgröße, dem Standort und weiteren Qualitäts- und Strukturkriterien wie Regionales, Innovation, Umwelt oder gute Arbeit (hier bspw. Verhältnis Auszubildender zur Gesamtanzahl der Dauerarbeitsplätze oder Anbindung an den Tarifvertrag).

Die Förderhöchstsätze orientieren sich an der Unternehmensgröße, der Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung von Qualitäts- und Struktureffekten und kann bis zu 40% der förderfähigen Kosten betragen.

Was wird gefördert?

Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten eine(n)

  • neue Betriebsstätte errichten,
  • bestehende Betriebsstätte erweitern (gilt nicht für Großunternehmen),
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte,
  • grundlegende Änderung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb einer stillgelegten bzw. von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

anstreben.

Gefördert werden gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen), immaterielle Wirtschaftsgüter (u.a. Patente, Lizenzen) sowie Miet-/Leasingkosten oder Personalkosten. Die Investitionen müssen mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen mit überdurchschnittlicher Qualifikation verbunden sein.

Das Unternehmen kann entscheiden ob es Sachkostenzuschüsse oder Personalkostenzuschüsse beantragen möchte.

Wie verläuft das Antragsverfahren?

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (d.h. auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) bei dem zuständigen Förderinstitut, der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingehen. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag. Nach der Einreichung des Antragsformulars kann das Unternehmen bereits auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Damit ist allerdings keine Zusage der Förderung verbunden.

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.

Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich. Ein Landesförderausschuss berät die Bewilligungsbehörde vor der abschließenden Förderentscheidung.

Gibt es Unterschiede zu den GRW Programmen in den Ländern?

Ja. Zwar richtet sich die Grundausrichtung des GRW Programms an den Koordinierungsrahmen des Bundes aus. Den Ländern obliegen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass sie GRW Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen unterschiedlich gehandhabt wird. Auch gibt es Bundesländer, die keine regionale Strukturförderung erhalten (vgl. hierzu Übersicht der Fördergebietskarte in Deutschland unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/foerdergebietskarte-ab-08-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Im Land Brandenburg gibt es neben dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die GRW-G Große Richtlinie, die hier vorgestellt wurde.

Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?

Das GRW-Programm schließt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus (d.h. erst die Antragstellung, dann Beginn des Vorhabens). Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchungen und auch der Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.

Einzelne Branchen sind von der GRW-Förderung ausgeschlossen. Dies ergibt sich i.d.R. aus Negativlisten. Dabei ist die Zuordnung der eher grob gefassten Branchen nicht immer eindeutig vorzunehmen. Zudem gibt es Ausnahmen.

Hier ist es sinnvoll, sich vor dem Projektbeginn von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.

Die aktuelle Richtlinie GRW-G Große Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 01.01.2018 wird der Förderhöchstsatz um 5% gesenkt werden. Ausnahmen sind in den Grenzregionen Cottbus, Spree-Neiße, Frankfurt/Oder, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim, und Uckermark geboten. Hier verbleiben die Förderhöchstsätze bei bis zu 40% für kleine Unternehmen (mittlere Unternehmen bei 30% und Großunternehmen bei 20%).

Wo finde ich weitere Informationen zum GRW- G Große Richtlinie des Landes Brandenburg?

Auf der Seite der Wirtschaftsförderung der ILB, unter:

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw_g_foerderprogramm_fuer_kleine__mittlere_und_grosse_unternehmen/index.html

oder in der der Richtlinie, unter:

https://www.ilb.de/de_1/pdf/richtlinie_60804.pdf

BIG-Digital Brandenburg

Für wen ist BIG-Digital Brandenburg geeignet?

Die Brandenburgischen Innovationsgutscheine (BIG) wurden Mitte 2017 um einen weiteren Gutschein -den BIG-Digital- ergänzt.

Der BIG-Digital fördert Digitalisierungsmaßnahmen von KMU (inkl. Handwerk) mit Sitz bzw. einer Betriebsstätte im Land Brandenburg zur Beratung und Schulung der Beschäftigten und zur Implementierung von digitalen Lösungen in ihrem Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss projektbezogen in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Voraussetzungen liegen darin begründet, dass

  • der Unternehmenssitz/Betriebsstätte im Land Brandenburg ist
  • nach aktuellem Koordinierungsrahmen GRW beurteilt werden

Es werden Module Beratung und Schulung der Beschäftigten mit einem maximalen Zuschuss von jeweils bis zu 50 TEUR und das Modul Implementierung von Lösungen für das eigene Unternehmen in einer Größenordnung von 500 TEUR gefördert.

Die Förderhöchstsätze liegen bei 50%.

Was wird gefördert?

Gefördert werden projektbezogene Zuschüsse

  • im Modul Beratung externe Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind eine intensive Prozessanalyse der bestehenden betrieblichen Abläufe zu erstellen. Geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die Innovationspotenziale durch die Digitalisierung ermöglichen
  • im Modul Implementierung werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software gefördert, die im Ergebnis zu neuen oder verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (hier geht es insbesondere um die Reduzierung von Medienbrüchen, die Beschleunigung von Prozessen, der Einbeziehung von Zulieferern und Kunden in die Wertschöpfungskette, etc.).
  • im Modul Schulung erfolgt die Qualifizierung der Mitarbeiter bei der Implementierung um sich auf den Umgang der neuen Gegebenheiten einzustellen.


Förderfähig sind in den Modulen Beratung und Schulung die Ausgaben der Dienstleistung, im Bereich der Implementierung

  • Personalausgaben inkl. Personalnebenkosten
  • Lieferungen und Leistungen Dritter
  • Investitionen in Anlagen
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter

Wie verläuft das Antragsverfahren?

Die Beantragung/Bewilligung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Zunächst wird in einer Art Vorphase mit der Einreichung eines Antragsentwurfes die fachliche Beratung und Bestätigung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) eingeholt. Danach erfolgt die kaufmännische Bewertung und Entscheidung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.

Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?

Fördermöglichkeiten werden nur eröffnet, wenn Unternehmen den Primäreffekt erfüllen. Nicht gefördert werden turnusgemäße Erneuerungen von Standardsoftware und -hardware.

Die aktuelle Richtlinie zum BIG-Digital tritt am 31.12.2020 außer Kraft.

Wo finde ich weitere Informationen zum BIG-Digital des Landes Brandenburg?

Auf der Seite der Wirtschaftsförderung der ILB, unter

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer_innovationsgutschein__big_/index.html

oder in der Richtlinie unter

https://www.ilb.de/de_1/pdf/richtlinie_55296.pdf