FAQ-Förderung-Tech-Land Berlin
ProFIT Projektförderung Berlin - jetzt bis 2023 verlängert!
Für wen ist ProFIT geeignet?
Die ProFIT-Projektförderung ist eine technologieorientierte Projektförderung die den ganzen Innovationsprozess abbildet. Förderung finden die Projektphasen wie
- Forschung
- Entwicklung
- Marktvorbereitung und
- Markteinführung
Das ProFIT Programm richtet sich vorrangig an KMU bzw. junge Technologieunternehmen mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin, die in den Berliner Branchencluster tätig sind.
Das ProFit Programm kann allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Höhe der Förderung orientiert sich an dem Projektvolumen. Grundsätzlich können im Programm ProFIT-Projektförderung Berlin bis zu 400 TEUR an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und bis zu 1 Mio. € zinsvergünstigte Darlehen von Seiten der IBB zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe des Projektvolumens ergibt sich aus der von dem KMU skizzierten Projektplanung, die dezidiert die einzelnen Arbeitspakete mit Zuteilung der Kostenpositionen anzeigt. Alle Arbeitspakete und Kostenpositionen werden im Vorfeld der Bewilligung von Sachverständigen nach ihren Inhalten und ihrem dargelegten Umfang kritisch überprüft.
Für die Höhe möglicher Zuwendungen mit Zuschusscharakter ist es bedeutsam, dass das Projekt Forschungsanteile ausweist. Ausgaben für Tätigkeiten die der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, werden als Darlehen unterstützt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nur projektbezogene Kosten.
Im Einzelnen können dies sein:
- Personalausgaben
- Fremdleistungen
- Materialausgaben
- Schutzrechtsanmeldungen
- Ausgaben für die Marktvorbereitung und Markteinführung
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
In der ersten Stufe wird das geplante Projekt in einem „Projektvorschlag“ dargestellt, in dem Angaben zum Unternehmen und zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung dezidiert dargestellt werden. Der Projektvorschlag wird im Folgenden von zwei Fachgutachtern geprüft votiert.
Bei positiver Votierung wird die Projektgesamtfinanzierung festgelegt und die Antragstellung empfohlen.
Auf Grundlage der gemeinschaftlichen Gespräche zwischen dem einreichenden Unternehmen und den technischen und betriebswirtschaftlichen Fachgutachtern erfolgt die „offizielle Antragstellung“, indem der ursprüngliche Projektvorschlag in angepasster Form (als Ergebnis der gutachterlichen Gespräche) als Projektantrag bei der IBB eingereicht wird.
Mit Abgabe bzw. nach Einreichung der formellen Antragsunterlagen beginnt die zweite Stufe der Antragstellung. Das Unternehmen kann mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen. Nach der Prüfung bzw. Klärung weiterer finanzieller und wirtschaftlicher Fördervoraussetzungen entscheidet ein Förderausschuss über die endgültige Gewährung der Zuwendungen.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Die Projektförderung im Programm ProFIT setzt voraus, dass das Unternehmen
- in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
- wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität über einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
- die bei Förderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinssatz ergeben
Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.
Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater unterstützen zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm ProFIT-Projektförderung Berlin?
- Allgemein bei der IBB
- Konkret in der Richtlinie
- Flyer ProFIT Berlin
Wo finde ich praxisbezogene Förderbeispiele für ProFIT Berlin?
Hier sind mehrere Beispiele von Projektvorhaben aus der Gesundheitswirtschaft (Friendsurance) und der Informations- und Kommunikationstechnologie (Protected Networks) abgebildet: Förderbeispiele ProFIT Berlin
GRW Berlin
Für wen ist GRW-Berlin geeignet?
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalförderung mit Fokus auf gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten.
Das GRW Förderprogramm zielt vorrangig auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Einstufung der Unternehmensgrößen nach EU-Definition) ab, die u.a. den Clustern der Innovationsstrategie des Landes Berlins und Brandenburg (Energie, Gesundheit, IKT, Verkehr und Mobilität, Photonik) angehören und qualifizierte Dauerarbeitsplätze (> 5 Jahre) und Investitionen in das Anlagevermögen beabsichtigen.
Die GRW Förderung kann allerdings auch von Großunternehmen (z.B. bei Erstinvestitionen neuer Wirtschaftstätigkeiten) in Berlin oder Ansiedlungsinvestitionen ausländischer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Auch sind die o.g. Branchen nur exemplarisch aufgeführt. Das GRW-Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ist also um einiges breiter angelegt.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.
Der Förderhöchstsatz ergibt sich aus der Unternehmensgröße, dem Standort und weiteren Faktoren und bewegt sich zwischen 10 und 30% der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten (in Berlin Gebiete C und D) eine
- neue Betriebsstätte errichten,
- bestehende Betriebsstätte erweitern,
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte oder
- die grundlegende Änderung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte
anstreben. Eine Anfrage zu den Fördergebieten in Berlin kann unter http://www.businesslocationcenter.de/foerdergebietskarte erfolgen.
Gefördert werden gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen), immaterielle Wirtschaftsgüter (u.a. Patente, Lizenzen) sowie Miet-/Leasingkosten oder Personalkosten. Die Investitionen müssen mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen mit überdurchschnittlicher Qualifikation verbunden sein.
Das Unternehmen kann entscheiden ob es direkte Zuschüsse zur Senkung der Sachkosten oder zur Senkung der Personalkosten beantragen möchte.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (d.h. auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) bei dem zuständigen Förderinstitut, der Investitionsbank des Landes Berlin eingehen. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag. Nach der Einreichung des Antragsformulars kann das Unternehmen bereits auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Damit ist allerdings keine Zusage der Förderung verbunden.
Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist eine schriftliche Bestätigung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit bei der IBB einzuholen.
Wird mit dem Antwortschreiben die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, werden weitere Unterlagen über das Vorhaben abgerufen. Nach Eingang dieser Unterlagen entscheidet ein Förderausschuss über die Beschlussfassung und bei positivem Votum erhält das Unternehmen den Zuwendungsbescheid.
Gibt es Unterschiede zu den GRW Programmen in den Ländern?
Ja. Zwar richtet sich die Grundausrichtung des GRW Programms an den Koordinierungsrahmen des Bundes aus. Den Ländern obliegen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass die GRW Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen unterschiedlich gehandhabt wird. Auch gibt es Bundesländer, die keine regionale Strukturförderung erhalten.
Vgl. hierzu Übersicht Fördergebietskarte unter: Download Fördergebietskarte.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Einzelne Branchen sind von der GRW-Förderung ausgeschlossen. Dies ergibt sich i.d.R. aus Negativlisten. Dabei ist die Zuordnung der eher grob gefassten Branchen nicht immer eindeutig vorzunehmen. Zudem gibt es Ausnahmen.
Hier ist es sinnvoll, sich vor dem Projektbeginn von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Wo finde ich Beispiele aus der Praxis?
Die IBB veröffentlicht ein Beispiel aus dem Bereich der Medizintechnik (Berlin Heart Herzunterstützungssysteme) unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm GRW-Berlin?
- gemäß IBB Produktblatt unter https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/grw/grw_produktblatt.pdf
- gemäß Richtlinien zum Koordinierungsrahmen unter https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/investitionsfoerderung/wachsen/zuschuesse/