Förderaufruf zu Modul 4 „Smarte Kommunikation“
Aus der Rahmenbekanntmachung des BMG: Digitale Innovationen für die Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung im Gesundheitswesen
Gegenstand der Förderung ist im Rahmen dieses Moduls die Förderung von Projekten, die im Rahmen versorgungsnaher Anwendungsszenarien mit hoher klinischer Relevanz den Einsatz intelligenter bzw. smarter Kommunikation im Zusammenspiel mit Verfahren der KI untersuchen. Hinsichtlich der methodischen Definition von Künstlicher Intelligenz wird auf die Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung verwiesen1, welche sich auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme und damit auf Verfahren der sog. „schwachen KI“ fokussiert.
In den Vorhaben können, ausgehend vom aktuellen Stand der Forschung, beispielsweise die folgenden Themen verknüpft und bearbeitet werden:
- Konzepte und Proofs of Concepts, wie digitale Assistenten bzw. Bots in konkreten Anwendungsfällen für patientenseitige, qualitätsgesicherte, barrierefreie Informationsangebote und Beratungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen können.
- Niederschwellig einsetzbare Verfahren für eine maschinell erzeugte, verständliche und bedarfsgerechte Aufbereitung medizinischer Datensätze für verschiedene Zielgruppen wie Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte.
- Evaluation von Anforderungen an die Risikokommunikation sowie die Fähigkeit, mit digital vorab informierten Patientinnen und Patienten zu kommunizieren.
- Innovative Ansätze für die übersichtliche, ggf. multimediale Darstellung von maschinell ausgewerteten Daten im Pflege- und Versorgungskontext – beispielsweise Dashboards, die große Datenmengen für das Fachpersonal zugänglich und nutzbar machen und damit die Betreuung der Patientinnen und Patienten verbessern unter gleichzeitiger Berücksichtigung prozessualer und infrastruktureller Rahmenbedingungen.
- Einsatz von Natural Language Processing (NLP) für eine effektive, informationsreiche und qualitätsgesicherte medizinische Dokumentation, z. B. im Schockraum, im Operationssaal oder in der Notaufnahme.
- Innovative Konzepte und Proofs of Concepts zur Steigerung der (digitalen) Gesundheitskompetenz sowohl Betroffener als auch Angehöriger und Beschäftigter im Gesundheitswesen u. a. zur Erhöhung der Akzeptanz und des Wissens in und von vulnerablen Gruppen im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung.
- Hierzu zählt auch die Entwicklung zielgruppengerechter multiprofessioneller Mustercurricula und berufsbegleitender Fortbildungsmöglichkeiten für medizinisches Fachpersonal (insbesondere der Heilberufe). Mögliche Fragestellungen dabei sind beispielsweise die Entwicklung eines Methodenverständnisses im Hinblick auf die Bewertung von Gesundheitsinformationen, Big Data/KI in der Gesundheitsversorgung und der Umgang mit ethischen Fragen von KI.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen (Kriterium „Expertise und Vorerfahrungen“), staatliche und nichtstaatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Termin zur Einreichung der Projektskizzen: bis spätestens 15. Januar 2020