Fördermaßnahme: „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“
Bekanntmachung des BMBF – Förderung zur Stärkung des Innovationspotenzials von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI)
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
Antragsberechtigt sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Link: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2574.html
Oktober 2019 – Förderung zum Themenfeld „Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“
Bekanntmachung des BMBF im Rahmen des Programms „ Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“
Gegenstand der Förderung sind besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert wurden, um im Rahmen von sogenannten Innovationsprojekten ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe in einem iterativen Prozess gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Einsatzkräfte,
- Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2023, eingereicht werden.