IBB verbesserte ProFIT Antragsverfahren
Ab 1. Januar 2018 gilt für die Technologieförderprogramme „Pro FIT“ und „Pro FIT-Frühphasenfinanzierung“ ein vereinfachtes einstufiges Antragsverfahren.
Das neue Verfahren macht es möglich, dass Technologieunternehmen bereits unmittelbar nach Einreichung des Antrag/Projektbeschreibung mit ihrem jeweiligen Projekt – allerdings auf eigenes Risiko – beginnen können.
Bisher war dem Projektstart eine Prüfphase vorgeschaltet, die künftig entfällt. Unberührt von dem neuen Verfahren bleibt der bisherige Begutachtungsprozess mit den entsprechenden Prüfschritten.