Berlin: neue Berechnungsgrundlagen für die ProFit-Projektförderung

Februar 2017- Berlin: neue Berechnungsgrundlagen für die ProFit-Projektförderung

Änderungen der ProFIT Richtlinine treten in Kraft die sich u.a. auf die Abrechnung der förderfähigen Mittel bei Personalausgaben auf das Arbeitnehmerbruttogehalt und der Einführung eines Pauschalsatzes für Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsleistungen und Umlagen beziehen. Näheres ist in der Richtlinie zum Förderprogramm ProFIT-Projektfinanzierung einzusehen.

» Download

Der Gesamtkatalog von Downloads (rd.  25 Formulare und Dokumente) zum Förderprogramm ProFit Projektfinanzierung des Landes Berlin ist hier einsehbar:

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html