Ausweitung der Forschungszulage

Forschungszulagengesetz erweitert

Worum geht es bei der Forschungszulage?

Im Jahr 2020 hat die damalige Bundesregierung das Forschungszulagengesetz aufgelegt. Seitdem können Unternehmen in Deutschland eine Zulage auf die Kosten ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte bekommen.

Der Begriff Forschung ist allerdings etwas irreführend, weil es die Zulage nicht nur für Disruptionen gibt, die einen Markt total umkrempeln, sondern auch für die Verbesserung von bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Forschungszulage ist nämlich als Breitenförderung konzipiert, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll.

Die Förderbedingungen sind nun an mehreren Punkten verbessert worden:

Deutlich höhere Bemessungsgrundlage

Unternehmen können jetzt auf jährlich bis zu 10 Mio. EUR ihrer FuE-Kosten die Forschungszulage bekommen. Bisher waren es 4 Mio. EUR. Die Bemessungsgrundlage wurde also deutlich erhöht. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt auch deutlich mehr Forschungszulage pro Jahr bekommen können.

Bessere Konditionen für Auftragsforschung

Die Kosten eines FuE-Auftrages sind jetzt zu 70% zulagenfähig. Bisher waren es 60%.

Für FuE-Projekte notwendige Güter jetzt auch zulagenfähig

Neben Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung sind jetzt auch die Abschreibungen auf bewegliche Güter, die für das Projekt notwendig sind, zulagenfähig. Damit sind zum Beispiel notwendige Maschinen, Geräte, Computer, Software, Prüfstände gemeint.

Höherer Zulagensatz für kleine und mittlere Unternehmen

Während es allgemein 25% Forschungszulage auf die angefallenen FuE-Kosten gibt, werden kleine und mittlere Unternehmen durch das Wachstumschancengesetz bessergestellt. Sie können jetzt nämlich 35% Zulage auf Ihre FuE-Kosten beko.