Fördermittel A-Z
Zweckbindungsfrist
Geförderte Investitionen sind für eine festgelegte Dauer zweckentsprechend vorzuhalten (z. B. 5 Jahre). Verstöße führen zu anteiliger Rückforderung.
Geförderte Investitionen sind für eine festgelegte Dauer zweckentsprechend vorzuhalten (z. B. 5 Jahre). Verstöße führen zu anteiliger Rückforderung.