Fördermittel A-Z
Rückforderung und Verzinsung
Bei Widerruf/Rücknahme des Zuwendungsbescheids sind Mittel zu erstatten; Verzinsung nach Verwaltungsverfahrensrecht (z. B. § 49a VwVfG).
Bei Widerruf/Rücknahme des Zuwendungsbescheids sind Mittel zu erstatten; Verzinsung nach Verwaltungsverfahrensrecht (z. B. § 49a VwVfG).