Fördermittel A-Z
Primär-Effekt
Als Voraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln muss oftmals ein sog. Primär-Effekt erfüllt sein. Bezieht man dies bspw. auf die „GRW-Förderung“ (ehemals GA) so bedeutet dies, dass das Unternehmen die Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen wird. Die Voraussetzung wird zudem als erfüllt angesehen, wenn das Unternehmen Güter herstellen oder Leistungen erbringen wird, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind.
Andere Unternehmen müssen eine plausible Prognose für den überwiegend überregionalen Absatz abgeben. Neben freiberuflich Tätigen sind weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen. Dies wird in sog. Negativlisten dargelegt. Insofern sind auch hier die Fördervoraussetzungen im Vorfeld zwingend abzuklären.