Fördermittel A-Z
Notifizierungspflicht
Beihilfen außerhalb der AGVO oder oberhalb bestimmter Schwellen bedürfen der Genehmigung der EU‑Kommission (Einzel‑/Gruppenfreistellung nicht anwendbar).
Beihilfen außerhalb der AGVO oder oberhalb bestimmter Schwellen bedürfen der Genehmigung der EU‑Kommission (Einzel‑/Gruppenfreistellung nicht anwendbar).