Fördermittel A-Z
KMU – Regelungen
Innovationsförderungen zielen auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen ab, da diese als Treiber neuer Ideen angesehen werden und oftmals nicht aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Vorhaben voranzutreiben. Somit wird auch die Bestimmung der Förderhöchstsätze an die Unternehmensgröße angelehnt:
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden gemäß EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist
Im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln sind auch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen in die Betrachtung mit einzubeziehen, die mitunter den KMU-Status gefährden können. Eine intensive Vorabprüfung ist hier unabdingbar.