Fördermittel A-Z

Antragstellung

Die Antragstellungen erfolgen in vielen Förderprogrammen in zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt werden Projektskizzen bzw. -beschreibungen eingereicht um die grundsätzliche Förderbefähigung zu prüfen. Wird diese erste Hürde gemeistert, erfolgt die Aufforderung zur offiziellen Antragstellung in dem nächsten Schritt.

In den Förderprogrammen ProFIT in Berlin und Brandenburg gibt es die Besonderheit, dass nach positivem Fachgutachten in einem persönlichen Gespräch mit den Unternehmern die Punkte inhaltlich erörtert werden, die für die erfolgreiche Antragstellung zielgerichtet angepasst werden müssen.