Fördermittel A-Z
AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
EU‑Rechtsrahmen, der bestimmte staatliche Beihilfen ohne Einzelnotifizierung zulässt. Legt Kategorien, Beihilfeintensitäten, Kumulierungsregeln, Publizität und Transparenz fest. Zwingend: Anreizeffekt (Antrag vor Beginn der Arbeiten).