Fördermittel A-Z

AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

EU‑Rechtsrahmen, der bestimmte staatliche Beihilfen ohne Einzelnotifizierung zulässt. Legt Kategorien, Beihilfeintensitäten, Kumulierungsregeln, Publizität und Transparenz fest. Zwingend: Anreizeffekt (Antrag vor Beginn der Arbeiten).