
Chancen für Technologieunternehmen durch Förderanreize des Bundes
Zuschüsse
- ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
- KMU – Innovativ
- Innovationsgutscheine wie “go-digital”
- Forschungszulage
- …
Darlehen
- ERP-Digitalisierungs und Innovationskredit
- KfW-Darlehen
- …
Eigenkapital
- High-Tech Gründerfonds (HTGF)
- ERP-Mezzanine für Innovationen
- …
Förderkompass Bund


KMU-innovativ
(BMBF)
Risikoreiche FuE-Verbundprojekte in Schlüsseltechnologien von KMU fördern; einfacher Zugang zu BMBF-Fachprogrammen.
Fördervolumen:
Bis 100% Förderung für Forschung; Unternehmen meist 50% Eigenanteil (KMU ab 40%).
KMU-innovativ (BMBF)
Zielsetzung
Förderung risikoreicher, anwendungsnaher FuE-Verbundprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Schlüsseltechnologien; niedrigschwelliger Zugang zu BMBF-Fachprogrammen.
Zielgruppe (wer)
KMU (EU-Definition) als Antragsteller, häufig im Verbund mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen und weiteren Unternehmen.
Gegenstand der Förderung
Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Transfermaßnahmen; je nach Themenlinie konkrete Schwerpunkte. Hochschulen/Forschung leisten Wissens- und Technologietransfer.
Fördervolumen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmens-Eigenbeteiligung: in der Regel ≥ 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
KMU-Bonus kann Mindestbeteiligung auf 40 Prozent senken (entspricht bis 60 Prozent Zuschuss).
Hochschulen/Forschung bis 100 Prozent zzgl. 20 Prozent Projektpauschale (individuell je Richtlinie).
Verfahren / Timing
Zweistufig: Projektskizze (online) → förmlicher Antrag (easy-Online).
Stichtage typischerweise 15. April und 15. Oktober.
Projektträger themenabhängig (z. B. VDI/VDE-IT).
Geltungsdauer vieler Richtlinien bis 30.06.2027 (AGVO).
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
AGVO-Basis (Art. 25 FuEuI).
Exzellenz- und Innovationsgrad sowie Verwertung in DE/EU maßgeblich.
Kein Vorhabenbeginn vor Antrag.
Verbundanteile: in der Regel ≥ 50 Prozent Fördermittelanteil bei Unternehmen im Verbund.
Träger / Kontakt
BMBF; Projektträger (z. B. VDI/VDE-IT). easy-Online für Anträge.
Häufige Fragen
Wie stelle ich sicher, dass mein Vorhaben zum Call passt?
Lies die themenspezifische Bekanntmachung genau. Formuliere Problem, Stand der Technik, Neuheitsgrad, Risiko und Verwertung entlang der Bewertungskriterien des Calls.
Was bedeutet die Zweistufigkeit (Skizze → Antrag) konkret?
Zuerst eine kurze Projektskizze (online) mit Kerndaten einreichen. Nach positiver Begutachtung folgt der förmliche Antrag über easy‑Online mit detaillierten Unterlagen.
Wie hoch muss der Unternehmensanteil im Verbund sein?
In vielen Linien wird ein substanzieller Unternehmensanteil erwartet; mit KMU‑Bonus kann die Eigenbeteiligung von Unternehmen auf 40% der zuwendungsfähigen Kosten sinken.
Was ist bei IP und Verwertung zu beachten?
Regelt IP‑Zugriff und Nutzungsrechte im Verbundvertrag. Lege einen Verwertungs‑ und Marktzugangsplan vor, der Nutzen und Zeitachse plausibel macht.
Woran scheitern Skizzen häufig?
Zu geringe Neuheit, fehlende Risikoanalyse, schwacher Business Case, unklare Arbeitsteilung im Verbund oder Copy‑Paste ohne Call‑Bezug.
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
(BMWK)
Technologie- und branchenoffene Förderung marktnaher FuE-Projekte und Netzwerke.
Fördervolumen:
Förderung 25–55%, Projektvolumen bis 3 Mio. €.
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWK)
Zielsetzung
Technologie- und branchenoffene Förderung marktnaher FuE-Projekte sowie Netzwerkbildung und Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Zielgruppe (wer)
KMU sowie weitere mittelständische Unternehmen; Forschungseinrichtungen als Partner in Kooperationsvorhaben.
Gegenstand der Förderung
FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte (Unternehmen ↔ Unternehmen/Forschung), Innovationsnetzwerke (national/international), Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung.
Fördervolumen
Einzelprojekte: zuwendungsfähige Kosten bis 690.000 Euro.
Kooperationsprojekte: je Unternehmen bis 560.000 Euro, je Forschungseinrichtung bis 280.000 Euro.
Gesamtprojekt bis 3.000.000 Euro.
Innovationsnetzwerke: bis 490.000 Euro (national).
Fördersätze abhängig von Größe/Region typischerweise 25–55 Prozent.
Verfahren / Timing
Laufende Antragstellung, kein Stichtag.
Antrag vor Vorhabensbeginn.
Neue Projektträger-Zuständigkeiten ab 2025: AiF Projekt GmbH (Kooperationen), VDI/VDE-IT (Einzel, Netzwerke, DFS).
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Technologie- und branchenoffen; wirtschaftliche Verwertung in Deutschland erforderlich.
Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen.
Erhöhte Fremdleistungsquote und angepasste Maxima ab 2025.
Träger / Kontakt
BMWK; Projektträger AiF Projekt GmbH und VDI/VDE-IT.
Häufige Fragen
Was ist der häufigste K.‑o.‑Fehler?
Vorhabenbeginn vor Antrag oder fehlender echter FuE‑Anteil. Routine‑Entwicklung, reine Anpassungen oder Standard‑Softwareeinführungen sind nicht förderfähig.
Welche Projektart passt zu mir (Einzel vs. Kooperation vs. Netzwerk)?
Einzelprojekte für fokussierte FuE im Unternehmen; Kooperationen wenn Know‑how/Komplementarität nötig ist; Netzwerke für strategische Technologie‑Roadmaps.
Wie detailliert müssen Arbeitspakete und Meilensteine sein?
Mit quantifizierten Zielen, technischen Risiken, Validierungsplänen und messbaren Ergebnissen (z. B. TRL‑Sprung, Prototypen‑Reife).
Welche Kostenpositionen werden kritisch geprüft?
Fremdleistungen/Unteraufträge (Anteil, Auswahl), Personalkostenkalkulation, Material, Schutzrechte. Plausibilität und Angemessenheit sind entscheidend.
Wie vermeide ich Doppel‑/Kumulierungskonflikte?
Dieselben Ausgaben dürfen nicht gleichzeitig durch andere Zuschüsse gedeckt sein. Steuerliche Forschungszulage ist nur auf nicht bezuschusste FuE‑Anteile ansetzbar.
Forschungszulage
(FZulG)
Steuerliche, themenoffene Förderung eigener FuE-Aufwendungen.
Fördervolumen:
25% (KMU 35%) auf F&E-Kosten, bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr.
Forschungszulage (FZulG)
Zielsetzung
Breiter, themenoffener finanzieller Anreiz für unternehmerische FuE in Deutschland über eine steuerliche Zulage.
Zielgruppe (wer)
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen; KMU profitieren von einem erhöhten Fördersatz.
Gegenstand der Förderung
Eigenbetriebliche FuE-Personalkosten; 70 Prozent der Kosten für Auftragsforschung; anteilige AfA auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im FuE-Vorhaben eingesetzt werden (ab WtChancenG 2024).
Fördervolumen
Fördersatz 25 Prozent (KMU 35 Prozent ab 28.03.2024).
Max. Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr (entspricht max. 2,5 Mio. Euro bzw. 3,5 Mio. Euro Zulage pro Jahr).
Verfahren / Timing
-
BSFZ-Bescheinigung online beantragen.
-
Antrag auf Zulage beim Finanzamt (ELSTER).
Antrag laufend möglich, auch rückwirkend für das Wirtschaftsjahr; Anrechnung/Auszahlung mit/ohne Gewinn.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Projekt muss Definitionen des FZuIG erfüllen (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung).
Klare Abgrenzung der FuE-Tätigkeiten und Aufwandsdokumentation erforderlich.
Träger / Kontakt
BSFZ (Bescheinigung) – portal.bescheinigung-forschungszulage.de;
Finanzamt (Anrechnung).
Häufige Fragen
Wie prüfe ich, ob mein Projekt förderfähige FuE ist?
Orientiere dich an den FZulG‑Definitionen für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Reine Prozess‑/Routineanpassungen sind ausgeschlossen.
Wie verhindere ich Konflikte mit Zuschussprogrammen?
Wenn ein Vorhaben (oder Teile davon) bereits über Zuschüsse gefördert wird, können diese Ausgaben nicht nochmals über die Forschungszulage geltend gemacht werden. Setze die Zulage auf verbleibende FuE‑Anteile an.
Welche Nachweise verlangt die BSFZ?
Klare Projektbeschreibung mit Neuheit, technischer Unsicherheit, methodischem Vorgehen und dokumentierten Arbeitspaketen; Führung von Stundenzetteln für FuE‑Personal ist ratsam.
Wie gehe ich mit Auftragsforschung um?
70% der Auftragsforschungskosten sind anrechenbar, wenn Auftragnehmer die FuE tatsächlich durchführt und die Leistungen dem FuE‑Projekt eindeutig zuordenbar sind.
Typische Fehler bei der Antragstellung?
Unscharfe Abgrenzung von FuE‑ und Nicht‑FuE‑Tätigkeiten, fehlende Timesheets, unklare Vertrags‑/Rechnungsbezüge oder verspätete/unsaubere Dokumentation.
Innovationsgutschein go-inno
(BMWK)
Niedrigschwellige Beratungsförderung für Produkt-/Verfahrensinnovationen.
Fördervolumen:
50% Zuschuss, bis 20.000 € pro Jahr.
Innovationsgutschein go-inno (BMWK)
Zielsetzung
KMU den Einstieg in Produkt- und technische Verfahrensinnovationen erleichtern durch externe, autorisierte Beratung.
Zielgruppe (wer)
KMU mit < 100 Beschäftigten und ≤ 20 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme; gewerbliche Wirtschaft inkl. Handwerk; Betriebsstätte in Deutschland; technologisches Potenzial erforderlich.
Gegenstand der Förderung
Leistungsstufen:
-
Potenzialanalyse (bis 8 Tage, mit Dritten bis 10)
-
Realisierungskonzept (bis 20 Tage, mit Dritten bis 25)
Tagessatz bis 1.100 Euro förderfähig.
Fördervolumen
Zuschuss 50 Prozent der Beratungskosten; bis zu 5 Gutscheine pro Kalenderjahr; max. 20.000 Euro Förderbetrag pro Jahr (Unternehmen).
Verfahren / Timing
Beantragung durch autorisierte Beratungsunternehmen bei EURONORM; Unternehmen zahlt Eigenanteil; Leistungen erst nach Vertragsmeldung/Startfreigabe.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Keine Doppelförderung; Sektoren Land-/Fischerei ausgeschlossen; Beratungen mit Verkaufsfokus ausgeschlossen.
Träger / Kontakt
BMWK; Projektträger EURONORM GmbH (go-inno@euronorm.de)
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag stellen?
Nur autorisierte Beratungsunternehmen stellen den Antrag; das KMU bestätigt und trägt seinen Eigenanteil.
Welche Leistungen sind förderfähig – und welche nicht?
Gefördert werden Beratungen zur Potenzialanalyse und zum Realisierungskonzept. Nicht förderfähig sind Implementierungen, Hardware/Softwarekäufe oder Marketing.
Wie sichere ich die Qualität der Beratung?
Verlange ein klares Arbeitspaket‑ und Ergebnisdokument (Zeitplan, Deliverables). Prüfe Referenzen und Autorisierung des Beratungsunternehmens.
Was ist bei der Abrechnung kritisch?
Einhalten des maximalen Tagessatzes, korrekte Leistungsnachweise, Trennung von Beratung und Umsetzung, Beachtung von Höchstzahlen je Jahr.
Woran scheitert es häufig?
Beratungen mit Vertriebsfokus, nicht autorisierte Berater, begonnene Leistungen vor Freigabe oder Überschreiten der jährlichen Obergrenzen.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
(BAFA/BMWK)
Privates Frühphasen-Kapital (Business Angels) für junge innovative U. mobilisieren.
Fördervolumen:
15% Erwerbszuschuss (bis 100.000 €) und 25% Exitzuschuss, pro Unternehmen bis 3 Mio. € investierbar.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA/BMWK)
Zielsetzung
Privates Frühphasen-Kapital (Business Angels) für junge innovative Unternehmen mobilisieren.
Zielgruppe (wer)
Investierende (natürliche Personen; optional BA-GmbH/UG);
förderfähige Unternehmen: kleine, innovative Kapitalgesellschaften/eG, < 7 Jahre alt, Sitz im EWR und Betriebsstätte in Deutschland.
Gegenstand der Förderung
Erwerbszuschuss für Beteiligungskaufpreis;
Exitzuschuss auf Veräußerungsgewinn (nach 3 Jahren Haltedauer).
Fördervolumen
Erwerbszuschuss 15 Prozent des Ausgabepreises (max. 100.000 Euro je Investierendem);
pro Unternehmen bis 3 Mio. Euro Investitionsvolumen/Jahr förderfähig.
Exitzuschuss 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, gedeckelt durch Erwerbszuschuss.
Verfahren / Timing
-
Unternehmen beantragt Förderfähigkeitsbescheinigung beim BAFA.
-
Investierende stellen Antrag vor Vertragsabschluss.
-
Auszahlung nach Anteilserwerb/Wandlung.
Mindestinvest 10.000 Euro, Mindesthaltedauer 3 Jahre.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Erstbeteiligung, keine Anschlussinvestments; Beteiligung voll risiko-/chancenbeteiligt;
Marktüblichkeit der Klauseln beachten (ab 01.05.2025 aktualisierte Vorgaben).
Träger / Kontakt
BAFA; Infos und Merkblätter auf bafa.de (Bereich INVEST).
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Zweistufig: Erst beantragt das Unternehmen die Förderfähigkeit beim BAFA, anschließend beantragen investierende natürliche Personen (oder BA‑GmbH/UG) den Erwerbszuschuss.
Welche Beteiligungsformen sind zulässig?
Direkte Beteiligungen; Wandeldarlehen nur unter bestimmten Bedingungen. Die Beteiligung muss voll risiko‑ und chancenbeteiligt sein; Sonderkonditionen, die wirtschaftlich einer Absicherung gleichen, sind problematisch.
Welche Fristen/Schritte sind kritisch?
Antrag der Investierenden vor Vertragsabschluss stellen; Mindestinvestitionssumme beachten; Nachweis der Mittelverwendung und Haltedauer (mindestens 3 Jahre).
Wie werden Exits behandelt?
Beim Exit kann ein Exitzuschuss auf den Veräußerungsgewinn beantragt werden; Höhe und Deckelung richten sich nach dem zuvor gewährten Erwerbszuschuss.
Häufige Ablehnungsgründe?
Unternehmen nicht (mehr) ‚jung und innovativ‘, Beteiligung nicht marktüblich oder fehlende Förderfähigkeitsbescheinigung vor Vertragsschluss.
Tech-CALLS Ministerien
(BMBF/BMWK/BMDV/BMEL/BMUV …)
Wettbewerbliche thematische Förderaufrufe zu spezifischen Technologie-/Transferzielen.
Fördervolumen:
40–60% Zuschuss für Unternehmen; Forschung bis 100%.
Tech-CALLS Ministerien (BMBF/BMWK/BMDV/BMEL/BMUV …)
Zielsetzung
Gezielte Impulse für Themenfelder (z. B. Mikroelektronik, HPC, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Digitale Technologien, Mobilität).
Zielgruppe (wer)
Unternehmen (häufig KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen; Verbundprojekte weit verbreitet.
Gegenstand der Förderung
Je Call konkret definierte FuE-/Transfer-/Demonstrationsvorhaben.
Rechtsgrundlage regelmäßig AGVO (z. B. Art. 25 FuEuI).
Beispiele 2025: BMBF-KMU-innovativ „Elektronik/HPC“; BMWK-Förderaufruf digitale Lösungen für die Kreislaufwirtschaft; diverse BMBF-Bekanntmachungen (z. B. Meeres-/Klima).
Fördervolumen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Fördersätze und Maximalbeträge variieren je Call; typischer Rahmen: Unternehmen 40–60 Prozent; Forschung bis 100 Prozent (+ Projektpauschale).
Verfahren / Timing
Zweistufig (Skizze → Antrag), feste Stichtage (oft 2× pro Jahr).
Einreichung über easy-Online.
Projektträger u. a. DLR-PT, VDI/VDE-IT, PTJ, AiF Projekt GmbH.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Förderrichtlinien/FAQs des jeweiligen Calls maßgeblich; Beihilferecht (AGVO) und De-minimis beachten.
Keine Vorhabensaufnahme vor Antrag.
Träger / Kontakt
Je nach Call: Ministerien/Projektträger.
Häufige Fragen
Wie finde ich den passenden Call?
Über die Bekanntmachungen der Ministerien und Projektträger. Prüfe Themen, Zielgruppen, Fördersätze, Fristen und Bewertungskriterien.
Was umfasst die Zweistufigkeit?
Skizze mit Kurzkonzept und Konsortium einreichen; nach positiver Bewertung folgt der förmliche Antrag mit detaillierter Planung und Kalkulation.
Welche Konsortien funktionieren?
Komplementäre Partner mit klaren Rollen und Verwertungsbeiträgen. Unternehmen sollten substanzielle Aufgaben übernehmen; Forschung liefert den methodischen Kern.
Welche Unterlagen sind erfahrungsgemäß kritisch?
Verwertungsplan, Daten‑/Ethik‑/IT‑Sicherheitskonzept, IP‑Regelungen, Vertraulichkeit, Zeit‑/Budgetpläne, Letters of Intent/Vereinbarungen.
Typische Gründe für Ablehnung?
Geringe Passfähigkeit zum Call‑Ziel, unzureichende Risiko‑/Neuheitsdarstellung, schwache Verwertungslogik oder unplausible Budgetierung/Arbeitsplanung.
INNO-KOM – Innovationskompetenz
(BMWK)
Stärkung der Innovationskompetenz von KMU in strukturschwachen Regionen via gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen.
Fördervolumen:
Bis 90% / 550.000 € (Vorlaufforschung) und bis 70% / 400.000 € (FuE); Investitionen bis 90%.
INNO-KOM – Innovationskompetenz (BMWK)
Zielsetzung
Innovationsfähigkeit von KMU in strukturschwachen Regionen stärken, indem gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen anwendungsorientierte vorwettbewerbliche FuE betreiben und Ergebnisse diskriminierungsfrei zugänglich machen.
Zielgruppe (wer)
Rechtlich selbstständige, gemeinnützige außeruniversitäre Industrieforschungseinrichtungen mit Sitz/Zweigstelle in strukturschwacher Region (GRW-Gebiet).
Unternehmen sind nicht antragsberechtigt, profitieren aber über Transfer/Beauftragungen.
Gegenstand der Förderung
a) Vorlaufforschung (Anwendungsnähe der Grundlagenforschung prüfen)
b) Marktorientierte FuE-Vorhaben (bis zur Fertigungsreife, Transfer in KMU)
c) Investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur
Fördervolumen
-
Vorlaufforschung: bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 550.000 Euro je Vorhaben
-
Marktorientierte FuE: bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 400.000 Euro je Vorhaben
-
Investive Vorhaben: bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, i. d. R. max. 250.000 Euro (kleine FEI < 50 MA) bzw. 500.000 Euro (sonstige FEI) je Einrichtung und Haushaltsjahr
-
FuE-Laufzeiten: in der Regel bis 30 Monate; Investitionen in der Regel bis 30.11. des Bewilligungsjahres
Verfahren / Timing
Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei EURONORM; Fördergebiet: strukturschwache Regionen gemäß GRW-Karte.
Keine Kombinationsfinanzierung, Entscheidung nach Haushaltslage.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Ergebnisse für KMU zu marktgerechten Bedingungen zugänglich; wirtschaftliche Nutzung auf Nebentätigkeit begrenzt.
Ausschlüsse z. B. routinemäßige Änderungen, reine Standard-Softwareanpassungen.
Träger / Kontakt
BMWK; Projektträger: EURONORM GmbH (innokom@euronorm.de)
Häufige Fragen
Wer kann überhaupt einen Antrag stellen?
Nur rechtlich selbstständige, gemeinnützige außeruniversitäre Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Unternehmen profitieren indirekt.
Welche Förderlinien gibt es?
Vorlaufforschung, marktorientierte FuE und investive Vorhaben zur Infrastruktur der Einrichtung.
Wie wird der Transfer zu KMU gesichert?
Ergebnisse müssen diskriminierungsfrei und zu marktgerechten Bedingungen zugänglich sein. Projekte mit klaren Transferpfaden werden bevorzugt.
Worauf ist bei Kosten und Laufzeiten zu achten?
Plausible Personalkalkulation, Abgrenzung wirtschaftlicher Tätigkeiten, angemessene Sachmittel. FuE‑Laufzeiten i. d. R. bis 30 Monate.
Typische Stolperfallen?
Unklare Gemeinnützigkeit, fehlende regionale Förderfähigkeit, Projekte ohne tragfähige Transferwirkung oder de facto Auftragsforschung einzelner Unternehmen.
EXIST – Gründungsstipendium & Forschungstransfer
(BMWK)
Akademische Hightech-Gründungen von der Idee bis zum Seed-Start unterstützen.
Fördervolumen:
EGS: 1.000–3.000 €/Monat + Sachmittel 10.000–30.000 € + Coaching 5.000 €.
EFT: Sachmittel bis 250.000 €, Gründungszuschuss bis 180.000 €.
EXIST – Gründungsstipendium & Forschungstransfer (BMWK)
Zielsetzung
Hochschul- und Forschungsausgründungen von der Validierung bis zum Seed-Start unterstützen; Wissenstransfer beschleunigen; Markteintritt und Anschlussfinanzierung vorbereiten.
Zielgruppe (wer)
EGS: Studierende, Absolventinnen und Absolventen (bis 5 Jahre), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; Teams bis 3 Personen; Antrag über Hochschule/Forschung.
EFT: Phase I – Gründungsteams an Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Phase II – junge technologieorientierte Kleinst-Kapitalgesellschaften (aus Phase I/EGS hervorgegangen).
Gegenstand der Förderung
EGS: Lebensunterhalt, Sachmittel, gründungsbezogenes Coaching, Netzwerkbetreuung.
EFT Phase I (Pre-Seed): Entwicklungsarbeiten zur Klärung technischer/geschäftlicher Umsetzungsfragen, Businessplan, IP/Verwertungsvorbereitung.
EFT Phase II (Seed): Weiterentwicklung zum marktfähigen Produkt, Markteintrittsvorbereitung und Vorbereitung externer Finanzierung.
Fördervolumen
EGS (12 Monate):
-
Stipendium je Person/Monat – 3.000 Euro (Promo), 2.500 Euro (Abschluss), 2.000 Euro (Berufsausbildung), 1.000 Euro (Studierende)
-
Kinderzuschlag 150 Euro/Monat/Kind
-
Sachmittel bis 10.000 Euro (Teams max. 30.000 Euro)
-
Coaching 5.000 Euro
EFT Phase I:
-
Förderdauer in der Regel 18 Monate (bei Hightech bis 36 Monate)
-
Förderfähig sind u. a. Personal- und Sachausgaben
-
Davon Sachausgaben bis 250.000 Euro
EFT Phase II:
-
Gründungszuschuss bis 180.000 Euro (max. 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten)
-
Dauer in der Regel 18 Monate
Verfahren / Timing
EGS: Antragstellung laufend über das Gründungsnetzwerk der Hochschule/Forschung; Bewilligung durch Projektträger Jülich (PTJ).
EFT:
-
Phase I – kontinuierliche Einreichung, zwei Bewilligungsfenster (i. d. R. ab 31.03., 31.08., 30.11.)
-
Phase II – Antrag ca. 6 Monate nach Phase I
-
Förderrichtlinie vom 03.06.2024
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
IP-Zugriff und Verwertung müssen geregelt sein; Kapitalgesellschaftsgründung vor Phase II mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital; 50 Prozent der Anteile im Gründerteam; keine Vorhabensaufnahme vor Antrag (wirtschaftliche Tätigkeiten trennen).
Träger / Kontakt
BMWK; Projektträger Jülich (PTJ).
Häufige Fragen
Wer ist wofür geeignet – EGS oder EFT?
EGS richtet sich an Teams in der Validierungs‑/Vorgründungsphase (12 Monate). EFT unterstützt Hightech‑Vorhaben mit umfangreicher Entwicklungsarbeit (Phase I) und marktnaher Umsetzung (Phase II).
Welche persönlichen/organisatorischen Voraussetzungen gelten?
EGS: Hochschul‑/Forschungseinbindung, Teamzusammensetzung, Verfügbarkeit. EFT: institutionelle Anbindung in Phase I, Gründung der Kapitalgesellschaft vor Phase II.
Wie gehe ich mit IP/Verwertungsrechten um?
Klärt IP‑Zugriff/Lizenzen mit der Hochschule/Forschungseinrichtung frühzeitig. Ohne belastbare Regelung droht Ablehnung oder Verzögerung.
Wie plane ich Budget und Zeit realistisch?
EGS: 12 Monate mit klaren Meilensteinen bis zum MVP/Proof. EFT: Entwicklungs‑ und Verwertungsfahrplan mit Arbeitspaketen, Risiken, Tests und Anschlussfinanzierung.
Häufige Fehler?
Fehlende Hoch‑/Forschungseinbindung, unsaubere IP‑Regelungen, Überschätzung des Reifegrads, schwacher Business Case oder fehlende Anschlussfinanzierungsperspektive.
Förderprogramme BUND
Die Förderprogramme des Bundes für Technologieunternehmen sind vielfältig. Aktuell werden eine Vielzahl der Programme der Bundes-Ministerien
- für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie (BMFTR)
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)
verantwortet.
Neben Förderungen – die in aktuellen Bekanntmachungen (sog. Calls) permanent von den einzelnen Ministerium offeriert werden (https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/home/home_node.html) gibt es zahlreiche Zuschussorientierte Förderungen für Technologieunternehmen, die permanent angeboten werden.
Einen Überblick bedeutsamer Förderprogramme mit Zuschusscharakter ergibt sich wie folgt:
Ausgewählte Chancen für KMU-Technologieunternehmen BUND – Förderung mit Zuschusscharakter
Exist
Forschungszulage
Zuschusshöhe vorhabensabhängig
Ab März 2024 Zuschuss in Höhe von 35% F&E eigene Personalkosten, 24,5% Forschungsaufträge an Dritte und 35% Abschreibungen Sachinvestitionen

KMU-Innovativ
Zuschusshöhe vorhabensabhängig

Inno-Kom
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm
Marktorientierte Vorhaben max. € 400 Tsd.; Vorlaufforschung max. € 550 Tsd.; Investitionszuschuss max. € 500 Tsd.
Zuschusshöhe vorhabensabhängig

BAFA Invest – Zuschuss für Wagniskapital
Für Investoren max. rd. € 660 Tsd.

Forschungszulage
Das Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützt Unternehmen durch steuerliche Förderung bei der Refinanzierung ihrer Ausgaben für Forschung & Entwicklung.
Zielgruppe sind vor allem KMUs, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Aber gerade diesen Unternehmen fehlt im Arbeitsalltag häufig die Zeit, um sich in Antragsformulare und Rahmenbedingungen zu vertiefen. Das Resultat sind abgelehnte Anträge oder nicht abgerufene Gelder, die Betrieben eigentlich zustünden.
Gefördert werden im Rahmen der Forschungszulage sowohl interne als auch externe Kosten, die für Forschung und Entwicklung angefallen sind. Dazu gehören u.a.
- Lohn- und Gehaltskosten für Mitarbeitende
- Extern beauftragte Leistungen
- Anschaffungs- und Herstellkosten von Wirtschaftsgütern
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Forschungsprojekt schon abgeschlossen ist, noch durchgeführt wird oder gerade erst geplant wird.
Anspruch auf die Forschungszulage haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Unternehmen außerhalb der Gewinnzone z.B. Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung

Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Unternehmen bekommen 25 Prozent ihrer förderfähigen Aufwendungen erstattet. KMUs können diesen Fördersatz sogar auf 35 Prozent aufstocken. Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach dem Zeitraum, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind:
01.07.2020 bis 27.03.2024: max. 1.000.000 EUR | (KMU: max. 1.400.000 EUR)
Ab 28.03.2024: max. 2.500.000 EUR | (KMU: max. 3.500.000 EUR)
KMU-Innovativ
Das BMBF bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) seit 2009 die Möglichkeit, in der Fördermaßnahme KMU-innovativ zweimal im Jahr Projektideen zur Förderung von FuE-Vorhaben einzureichen.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, KMU den Zugang zur Forschungsförderung durch themenoffenen Bekanntmachungen und schnelle Antragsverfahren zu vereinfachen.
Um die Praxistauglichkeit der entwickelten Innovationen sicherzustellen, sollten die Projekte die späteren Nutzergruppen einbinden. Ebenso sollten die für die Innovationen relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte in den Projekten aufgegriffen werden. Förderfähig sind
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

Mit der Fördermaßnahme KMU-innovativ unterstützt das BMBF industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Ein wesentliches Ziel ist eine signifikante Beteiligung von KMU, um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands zu erhalten, zu nutzen und auszubauen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Für wen ist KMU-innovativ geeignet?
Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF kleine und mittelständische Unternehmen bei industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben. Förderfähig sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen oder Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten).
Entscheidend ist, dass mindestens ein KMU beteiligt ist, das das Projekt initiiert und koordiniert. Ein signifikanter Anteil der Förderung sowie der Nutzen und die Verwertung der Ergebnisse müssen den KMU zugutekommen.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe richtet sich nach dem Projektinhalt, der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens.
Förderfähig sind industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die mit einem hohen Innovationspotenzial und wissenschaftlich-technischem Risiko verbunden sind.
Förderkriterien sind Innovationshöhe, Verwertungsperspektive sowie gesellschaftliche Relevanz. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss dem beteiligten KMU zugutekommen.
Was wird gefördert?
Förderfähige Projektausgaben sind:
- Projektbezogene Personalausgaben
- FuE-Fremdleistungen
- Materialkosten
- Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen
- Patentierungskosten
- Sonstige direkt zuordenbare Vorhabenkosten
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Phasen.
In der ersten Phase werden Projektskizzen mit einem Umfang von rd.10 Seiten eingereicht.
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertungen werden zu den für die Förderung ausgewählten Projektideen die Förderanträge ausgearbeitet und eingereicht.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Die Projektskizze (ca. 10 Seiten) muss bis zu den Stichtagen am 15. April oder 15. Oktober eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht nur technisch innovativ ist, sondern auch praxisnah und gesellschaftlich verantwortungsvoll konzipiert wurde.
Projekte sollten Nutzergruppen einbinden und relevante ethische, rechtliche sowie soziale Aspekte berücksichtigen. Der ausführliche Projektantrag wird nach positiver Begutachtung erstellt und fällt mit rund 50 Seiten deutlich umfangreicher aus.
Wo finde ich praxisbezogene Förderbeispiele für KMU-innovativ?
Hier exemplarisch für den Bereich Mensch-Technik und Interaktion
https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ
Wo finde ich weitere Informationen zum KMU-innovativ?
Auf der Seite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, unter
https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html
oder in der Richtlinie (hier exemplarisch für das Themenfeld Medizintechnik) unter
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM-BMWi)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat sich über viele Jahre bewährt und gilt als das Flaggschiff der Förderprogramme. Gefördert wird die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen nahezu aller Branchen.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen nternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Forschungszulage
Das Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützt Unternehmen durch steuerliche Förderung bei der Refinanzierung ihrer Ausgaben für Forschung & Entwicklung.
Für wen ist die Forschungszulage geeignet?
Die Forschungszulage richtet sich an alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation. Besonders profitieren kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Unternehmen in Krisensituationen, sofern sie noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen.
Man kann sagen: Die Forschungszulage ist wie ein Förderkoffer, den jedes Unternehmen mit deutscher Steuernummer öffnen kann – ganz egal, ob es schon läuft oder gerade erst losgeht.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Unternehmen erhalten 25 % der förderfähigen Aufwendungen als steuerliche Zulage – KMU sogar bis zu 35 %.
Die maximale Fördersumme hängt vom Zeitraum ab, in dem die Ausgaben entstanden sind:
- Bis 27.03.2024: max. 1 Mio. EUR (KMU: 1,4 Mio. EUR)
- Ab 28.03.2024: max. 2,5 Mio. EUR (KMU: 3,5 Mio. EUR)
Vergleichbar mit einem Steuerbonus fürs Forschen: Wer mehr investiert, kann auch mehr zurückbekommen – vorausgesetzt, es wird ordentlich dokumentiert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Forschung & Entwicklung – egal, ob das Projekt schon abgeschlossen, noch in Arbeit oder erst geplant ist. Förderfähig sind:
- Löhne und Gehälter
- Auftragsforschung
- Abschreibungen auf notwendige Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Software)
Stell dir vor, dein Projekt ist ein Forschungsauto – die Förderung bezahlt den Sprit (Personal), die Werkstatt (Dienstleister) und sogar Teile vom Motor (Anschaffungen).
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Die Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht, aber vorab ist eine Bescheinigung beim Forschungszulagenbescheinigungsstellen (BSFZ) nötig, die bestätigt, dass es sich um ein förderfähiges FuE-Vorhaben handelt.
Nach positiver Bescheinigung erfolgt die steuerliche Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung. Wird die Zulage nicht vollständig mit der Steuer verrechnet, wird der Betrag ausgezahlt.
Wie bei einer Rückzahlung: Du reichst deine Forschung ein, bekommst ein „Okay“ vom Prüfer – und das Finanzamt verrechnet oder überweist dir dann die Zulage.