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Chancen für Technologieunternehmen durch Förderanreize des Bundes

Zuschüsse

  • ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
  • KMU – Innovativ
  • Innovationsgutscheine wie “go-digital”
  • Forschungszulage

Darlehen

  • ERP-Digitalisierungs und Innovationskredit
  • KfW-Darlehen

Eigenkapital

  • High-Tech Gründerfonds (HTGF)
  • ERP-Mezzanine für Innovationen

Förderkompass Bund

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KMU-innovativ
(BMBF)

Risikoreiche FuE-Verbundprojekte in Schlüsseltechnologien von KMU fördern; einfacher Zugang zu BMBF-Fachprogrammen.

Fördervolumen:
Bis 100% Förderung für Forschung; Unternehmen meist 50% Eigenanteil (KMU ab 40%).

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ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
(BMWK)

Technologie- und branchenoffene Förderung marktnaher FuE-Projekte und Netzwerke.

Fördervolumen:
Förderung 25–55%, Projektvolumen bis 3 Mio. €.

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Forschungszulage
(FZulG)

Steuerliche, themenoffene Förderung eigener FuE-Aufwendungen.

Fördervolumen:
25% (KMU 35%) auf F&E-Kosten, bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr.

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Innovationsgutschein go-inno
(BMWK)

Niedrigschwellige Beratungsförderung für Produkt-/Verfahrensinnovationen.

Fördervolumen:
50% Zuschuss, bis 20.000 € pro Jahr.

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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
(BAFA/BMWK)

Privates Frühphasen-Kapital (Business Angels) für junge innovative U. mobilisieren.

Fördervolumen:
15% Erwerbszuschuss (bis 100.000 €) und 25% Exitzuschuss, pro Unternehmen bis 3 Mio. € investierbar.

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Tech-CALLS Ministerien
(BMBF/BMWK/BMDV/BMEL/BMUV …)

Wettbewerbliche thematische Förderaufrufe zu spezifischen Technologie-/Transferzielen.

Fördervolumen:
40–60% Zuschuss für Unternehmen; Forschung bis 100%.

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INNO-KOM – Innovationskompetenz
(BMWK)

Stärkung der Innovationskompetenz von KMU in strukturschwachen Regionen via gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen.

Fördervolumen:
Bis 90% / 550.000 € (Vorlaufforschung) und bis 70% / 400.000 € (FuE); Investitionen bis 90%.

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EXIST – Gründungsstipendium & Forschungstransfer
(BMWK)

Akademische Hightech-Gründungen von der Idee bis zum Seed-Start unterstützen.

Fördervolumen:
EGS: 1.000–3.000 €/Monat + Sachmittel 10.000–30.000 € + Coaching 5.000 €.
EFT: Sachmittel bis 250.000 €, Gründungszuschuss bis 180.000 €.

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Förderprogramme BUND

Die Förderprogramme des Bundes für Technologieunternehmen sind vielfältig. Aktuell werden eine Vielzahl der Programme der Bundes-Ministerien

  • für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie (BMFTR)
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)

verantwortet.

Neben Förderungen – die in aktuellen Bekanntmachungen (sog. Calls)  permanent von den einzelnen Ministerium offeriert werden (https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/home/home_node.html) gibt es zahlreiche Zuschussorientierte Förderungen für Technologieunternehmen, die permanent angeboten werden.

Einen Überblick bedeutsamer Förderprogramme mit Zuschusscharakter ergibt sich wie folgt:

Ausgewählte Chancen für KMU-Technologieunternehmen BUND – Förderung mit Zuschusscharakter

Exist

Forschungszulage

Zuschusshöhe vorhabensabhängig

Ab März 2024 Zuschuss in Höhe von 35% F&E eigene Personalkosten, 24,5% Forschungsaufträge an Dritte und 35% Abschreibungen Sachinvestitionen

KMU-Innovativ

Zuschusshöhe vorhabensabhängig

Inno-Kom

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm

Marktorientierte Vorhaben max. € 400 Tsd.; Vorlaufforschung max. € 550 Tsd.; Investitionszuschuss max. € 500 Tsd.

Zuschusshöhe vorhabensabhängig

BAFA Invest – Zuschuss für Wagniskapital

Für Investoren max. rd. € 660 Tsd.

Forschungszulage

Das Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützt Unternehmen durch steuerliche Förderung bei der Refinanzierung ihrer Ausgaben für Forschung & Entwicklung.

Zielgruppe sind vor allem KMUs, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Aber gerade diesen Unternehmen fehlt im Arbeitsalltag häufig die Zeit, um sich in Antragsformulare und Rahmenbedingungen zu vertiefen. Das Resultat sind abgelehnte Anträge oder nicht abgerufene Gelder, die Betrieben eigentlich zustünden.

Gefördert werden im Rahmen der Forschungszulage sowohl interne als auch externe Kosten, die für Forschung und Entwicklung angefallen sind. Dazu gehören u.a.

  • Lohn- und Gehaltskosten für Mitarbeitende
  • Extern beauftragte Leistungen
  • Anschaffungs- und Herstellkosten von Wirtschaftsgütern

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Forschungsprojekt schon abgeschlossen ist, noch durchgeführt wird oder gerade erst geplant wird.

Anspruch auf die Forschungszulage haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Unternehmen außerhalb der Gewinnzone z.B. Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
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Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Unternehmen bekommen 25 Prozent ihrer förderfähigen Aufwendungen erstattet. KMUs können diesen Fördersatz sogar auf 35 Prozent aufstocken. Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach dem Zeitraum, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind:

    01.07.2020 bis 27.03.2024: max. 1.000.000 EUR | (KMU: max. 1.400.000 EUR)

    Ab 28.03.2024: max. 2.500.000 EUR | (KMU: max. 3.500.000 EUR)

KMU-Innovativ

Das BMBF bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) seit 2009 die Möglichkeit, in der Fördermaßnahme KMU-innovativ zweimal im Jahr Projektideen zur Förderung von FuE-Vorhaben einzureichen.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, KMU den Zugang zur Forschungsförderung durch themenoffenen Bekanntmachungen und schnelle Antragsverfahren zu vereinfachen.

Um die Praxistauglichkeit der entwickelten Innovationen sicherzustellen, sollten die Projekte die späteren Nutzergruppen einbinden. Ebenso sollten die für die Innovationen relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte in den Projekten aufgegriffen werden. Förderfähig sind

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.
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Mit der Fördermaßnahme KMU-innovativ unterstützt das BMBF industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Ein wesentliches Ziel ist eine signifikante Beteiligung von KMU, um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands zu erhalten, zu nutzen und auszubauen.

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF kleine und mittelständische Unternehmen bei industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben. Förderfähig sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen oder Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten).

Entscheidend ist, dass mindestens ein KMU beteiligt ist, das das Projekt initiiert und koordiniert. Ein signifikanter Anteil der Förderung sowie der Nutzen und die Verwertung der Ergebnisse müssen den KMU zugutekommen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe richtet sich nach dem Projektinhalt, der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens.

Förderfähig sind industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die mit einem hohen Innovationspotenzial und wissenschaftlich-technischem Risiko verbunden sind.

Förderkriterien sind Innovationshöhe, Verwertungsperspektive sowie gesellschaftliche Relevanz. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss dem beteiligten KMU zugutekommen.

Förderfähige Projektausgaben sind:

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • FuE-Fremdleistungen
  • Materialkosten
  • Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen
  • Patentierungskosten
  • Sonstige direkt zuordenbare Vorhabenkosten

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Phasen.

In der ersten Phase werden Projektskizzen mit einem Umfang von rd.10 Seiten eingereicht.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertungen werden zu den für die Förderung ausgewählten Projektideen die Förderanträge ausgearbeitet und eingereicht.

Die Projektskizze (ca. 10 Seiten) muss bis zu den Stichtagen am 15. April oder 15. Oktober eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht nur technisch innovativ ist, sondern auch praxisnah und gesellschaftlich verantwortungsvoll konzipiert wurde.

Projekte sollten Nutzergruppen einbinden und relevante ethische, rechtliche sowie soziale Aspekte berücksichtigen. Der ausführliche Projektantrag wird nach positiver Begutachtung erstellt und fällt mit rund 50 Seiten deutlich umfangreicher aus.

Hier exemplarisch für den Bereich Mensch-Technik und Interaktion

https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/foerderung/bekanntmachungen/kmu-innovativ

Auf der Seite des Bundeministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, unter

https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html

oder in der Richtlinie (hier exemplarisch für das Themenfeld Medizintechnik) unter

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1327.html

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM-BMWi)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat sich über viele Jahre bewährt und gilt als  das Flaggschiff der Förderprogramme. Gefördert wird die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen nahezu aller Branchen.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. 

Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen  nternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Forschungszulage

Das Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützt Unternehmen durch steuerliche Förderung bei der Refinanzierung ihrer Ausgaben für Forschung & Entwicklung.

Die Forschungszulage richtet sich an alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind – unabhängig von Branche, Größe oder Gewinnsituation. Besonders profitieren kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Unternehmen in Krisensituationen, sofern sie noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen.

Man kann sagen: Die Forschungszulage ist wie ein Förderkoffer, den jedes Unternehmen mit deutscher Steuernummer öffnen kann – ganz egal, ob es schon läuft oder gerade erst losgeht.

Unternehmen erhalten 25 % der förderfähigen Aufwendungen als steuerliche Zulage – KMU sogar bis zu 35 %.
Die maximale Fördersumme hängt vom Zeitraum ab, in dem die Ausgaben entstanden sind:

  • Bis 27.03.2024: max. 1 Mio. EUR (KMU: 1,4 Mio. EUR)
  • Ab 28.03.2024: max. 2,5 Mio. EUR (KMU: 3,5 Mio. EUR)

Vergleichbar mit einem Steuerbonus fürs Forschen: Wer mehr investiert, kann auch mehr zurückbekommen – vorausgesetzt, es wird ordentlich dokumentiert.

Gefördert werden Ausgaben für Forschung & Entwicklung – egal, ob das Projekt schon abgeschlossen, noch in Arbeit oder erst geplant ist. Förderfähig sind:

  • Löhne und Gehälter
  • Auftragsforschung
  • Abschreibungen auf notwendige Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Software)

Stell dir vor, dein Projekt ist ein Forschungsauto – die Förderung bezahlt den Sprit (Personal), die Werkstatt (Dienstleister) und sogar Teile vom Motor (Anschaffungen).

Die Forschungszulage wird beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht, aber vorab ist eine Bescheinigung beim Forschungszulagenbescheinigungsstellen (BSFZ) nötig, die bestätigt, dass es sich um ein förderfähiges FuE-Vorhaben handelt.
Nach positiver Bescheinigung erfolgt die steuerliche Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung. Wird die Zulage nicht vollständig mit der Steuer verrechnet, wird der Betrag ausgezahlt.

Wie bei einer Rückzahlung: Du reichst deine Forschung ein, bekommst ein „Okay“ vom Prüfer – und das Finanzamt verrechnet oder überweist dir dann die Zulage.