
Chancen für Technologieunternehmen durch Förderanreize in Brandenburg
Zuschüsse
- Gründung Innovativ
- BIG
- ProFIT
- GRW
- RENplus
- …
Darlehen
- Brandenburg Kredit Ländlicher Raum
- Brandenburg Kredit Mittelstand
- Mikrokredit Brandenburg
- ProFIT
- …
Eigenkapital
- Brandenburg Kredit Mezzanine
- BFB Frühphasenfonds
- BFB Wachstumsfonds
Bürgschaften
- Brandenburg Garantie Innovativ
Förderkompass Brandenburg


Gründung innovativ (ILB)
Junge innovative bzw. sozial-innovative Kleinunternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung beim Wachstum unterstützen.
Fördervolumen:
Bis 60% Zuschuss, pro Tatbestand 30.000–180.000 €, Personalkosten bis 50.000 €/Jahr (maximal 24 Monate).
Gründung innovativ (ILB)
Zielsetzung
Innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung stärken; Wachstum und Markteintritt erleichtern.
Zielgruppe (wer)
Kleine Unternehmen (einschließlich freie Berufe) ≤ 3 Jahre nach Gründung; Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg.
Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften: mindestens eine geschäftsführende Person mit ≥ 10 Prozent Anteil; Nebenerwerb spätestens 1 Jahr nach Förderbeginn in den Haupterwerb überführen.
Nicht-sozial-innovative Vorhaben müssen einem BB-Cluster zugeordnet sein (z. B. IKT/Medien/Kreativ, Optik/Photonik, Mobilität/Logistik, Energietechnik usw.).
Gegenstand der Förderung
Zwei Fördertatbestände:
-
Innovationsimpuls: Investitionen in Sachanlagevermögen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Personalkosten für neue Arbeitsplätze (bis 50.000 Euro pro Person und Jahr, max. 24 Monate).
-
Gründungsgehalt: Personalausgaben für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis oder Privatenzrahmen (bis 50.000 Euro pro Person und Jahr, max. 24 Monate).
Fördervolumen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Je Fördertatbestand (Innovationsimpuls bzw. Gründungsgehalt): 30.000–180.000 Euro.
Mehrfache Förderung desselben Tatbestands ist ausgeschlossen.
Verfahren / Timing
Pflicht: gemeinsame Erstberatung mit ILB und WFBB.
Antragstellung über ILB-Kundenportal.
Maßnahmen dürfen vor Antragseingang nicht begonnen werden.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag durch die ILB erlaubt werden.
Richtlinie gültig bis 30.06.2027.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Hauptsitz/Betriebsstätte in Brandenburg; Gesamtfinanzierung muss gesichert sein; keine Doppelförderung desselben Zwecks; Ausschlüsse gemäß Richtlinie.
De-minimis/AGVO beachten.
Träger / Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Erstberatung gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Häufige Fragen
Wie funktionieren die zwei Fördertatbestände?
Du wählst je Vorhaben entweder ‚Innovationsimpuls‘ (Investitionen, technische Leistungen, neue Jobs) oder ‚Gründungsgehalt‘. Derselbe Tatbestand kann nicht mehrfach für dasselbe Vorhaben gezogen werden.
Welche inhaltlichen Voraussetzungen gelten?
Innovativ oder sozial‑innovativ. Für nicht‑soziale Innovationen ist in der Regel ein Clusterbezug erforderlich.
Welche Personalregelungen sind kritisch?
Für Gründungsgehälter gelten Obergrenzen und Nachweise zur tatsächlichen Tätigkeit. Nebenerwerb muss spätestens nach einem Jahr in den Haupterwerb überführt werden.
Welche Verfahrensschritte sind Pflicht?
Verbindliche Erstberatung durch ILB und WFBB vor Antrag; Antragstellung online; vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur mit Genehmigung.
Woran scheitern Anträge häufig?
Fehlender Innovations‑/Clusterbezug, unsaubere Abgrenzung der Tatbestände, unzureichende Unterlagen oder bereits begonnene Maßnahmen.
ProFIT Brandenburg 2023
FuE und Innovationen bis zur Markteinführung im Land Brandenburg fördern; Kooperationen Wirtschaft/Wissenschaft stärken.
Fördervolumen:
Bis 3 Mio. € Zuschuss oder 3 Mio. € Darlehen, Finanzierung bis 80%, Darlehen bis 10 Jahre (teils tilgungsfrei).
ProFIT Brandenburg 2023
Zielsetzung
Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Innovationsintensität in Brandenburg, Stärkung von Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, Technologietransfer und regionale Wertschöpfung.
Zielgruppe (wer)
Unternehmen (KMU und Nicht-KMU) mit Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg.
Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg.
Großunternehmen: nur im Verbund mit mindestens einem KMU förderfähig.
Gegenstand der Förderung
FuE-Vorhaben (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung), Durchführbarkeitsstudien, Prozess- und Organisationsinnovationen, Marktvvorbereitung/-einführung.
Fördervolumen
Höchstsätze:
– Forschung: bis 80 Prozent
– Entwicklung: bis 60 Prozent
– Prozess-/Organisationsinnovationen und FB: bis 50 Prozent
Zuschüsse bis 3 Mio. Euro je Projekt.
Darlehen bis 3 Mio. Euro je Antrag.
Darlehen können bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren.
Gesamtfinanzierungsanteil für das Gesamtvorhaben in der Regel bis 80 Prozent.
Darlehen: Laufzeit bis 10 Jahre, tilgungsfrei bis 3 Jahre.
Verfahren / Timing
Vor Antrag: Projektskizze bei WFBB; Antrag mit WFBB-Bestätigung bei der ILB.
Richtlinie bis 30.06.2027 gültig.
De-minimis-Obergrenze seit 2024: 300.000 Euro in 3 Jahren (VO (EU) 2023/2831) für de-minimis-basierte Teilmodule.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Großunternehmen bzw. Forschungseinrichtungen nur im Verbund förderfähig.
Beihilferecht/AGVO beachten.
Markteinführung: in der Regel Darlehen (de-minimis).
Träger / Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), fachliche Bestätigung durch WFBB.
Häufige Fragen
Was ist der erste Schritt?
Vor der Antragstellung zwingend eine Projektskizze bei der WFBB einreichen und fachlich qualifizieren lassen.
Welche Förderlogik gilt über die Phasen?
Forschung wird überwiegend als Zuschuss gefördert, Entwicklung und marktnähere Abschnitte überwiegend als Darlehen. Prozess-/Organisationsinnovationen und Studien sind typischerweise Zuschussmodule.
Wie plane ich den Cashflow beim Darlehensanteil?
Berücksichtige Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre. Stelle sicher, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Liquidität passt.
Welche Verbundregeln muss ich beachten?
Forschungseinrichtungen und Großunternehmen sind nur im Verbund mit mindestens einem KMU förderfähig. Konsortialverträge zu IP/Verwertung sind Pflicht.
Typische Ablehnungsgründe?
Zu geringe Innovationshöhe, fehlender Brandenburg‑Bezug, unplausible Kostenstrukturen, fehlende Skizzenqualifizierung oder vorzeitiger Projektstart.
GRW Brandenburg
(Große & Kleine Richtlinie)
Investitions- oder Lohnkostenzuschuss zur Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Fördervolumen:
Förderung 10–35%, je nach Gebiet und Unternehmensgröße; förderfähige Ausgaben 60.000–3 Mio. €; Transformationsinvestitionen bis 45%.
GRW Brandenburg (Große & Kleine Richtlinie)
Zielsetzung
Investive Zuschüsse (optional Lohnkosten) zur Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, Ausgleich regionaler Nachteile und Unterstützung der Transformation (klimaneutrale/nachhaltige Wirtschaft).
Zielgruppe (wer)
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Vorhaben in Brandenburg, einschließlich Tourismus.
Kleine Richtlinie: kleine Unternehmen.
Große Richtlinie: vor allem mittlere/große Unternehmen; kleine Unternehmen ab bestimmten Schwellen ebenfalls möglich.
Verlagerung aus Berlin ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung
Erstinvestitionen: Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens; Übernahme stillgelegter oder bedrohter Betriebsstätten; Transformationsinvestitionen (EE-Eigenerzeugung).
Optional: Lohnkostenzuschuss für neu geschaffene Jobs.
Fördervolumen
Kleine Richtlinie: Zuschuss 20 Prozent (D) / 35 Prozent (C).
In C-Gebieten an der polnischen Grenze +10 Prozent möglich.
Förderfähige Ausgaben 60.000 bis 3,0 Mio. Euro.
Große Richtlinie:
– 10 Prozent (mittel) / 20 Prozent (klein) in D
– in C bis 15 Prozent Basis, mit Zuschlägen +10 Prozent (mittel) bzw. +20 Prozent (klein)
– in polnischer Grenz-C zusätzlich +10 Prozent
Transformationsinvestitionen bis 45 Prozent.
Durchführungszeitraum ca. 36 Monate.
Verfahren / Timing
Antrag bei ILB.
Start mit Antragseingang auf eigenes Risiko möglich.
Hausbank bestätigt Gesamtfinanzierung.
Mindestinvestitionen: 100.000 Euro (Große RL), 60.000 Euro (Kleine RL).
Bindung von Betriebsstätte und Vermögenswerten in der Regel 5 Jahre nach Abschluss.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Struktureffekte erforderlich (Beschäftigungsaufbau oder Investitionsintensität > 50 Prozent der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre, sofern kein Beschäftigungsaufbau).
Zuschüsse grundsätzlich zu sichern.
Bei zweckgebundenen Investitionen (Hotellerie/Gastgewerbe) Bindung 10 Jahre.
Richtlinie gilt bis 31.12.2025.
Träger / Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Beratung via WFBB möglich.
Häufige Fragen
Welche Richtlinie passt zu mir?
Kleine Richtlinie: primär für kleine Unternehmen und kleinere Investitionsvolumina. Große Richtlinie: für größere Vorhaben, insbesondere mittelgroße/große Unternehmen. Beide erfordern Struktureffekte.
Was sind Mindestanforderungen?
Mindestinvestitionen (z. B. 60.000–100.000 € je nach Richtlinie), Durchführung i. d. R. bis 36 Monate, Bindungsfristen etwa 5 Jahre.
Welche Finanzierungsvoraussetzungen gelten?
Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. In der Regel ist eine Bestätigung der Hausbank erforderlich.
Welche Kosten sind typischerweise ausgeschlossen?
Reine Ersatzbeschaffungen ohne Erweiterungseffekt, Gebrauchtgüter ohne Förderfähigkeit, Fahrzeuge mit Zulassung, laufende Betriebskosten.
Häufige Fehler?
Vorzeitiger Beginn, unzureichender Struktureffekt, falsche Gebietskulisse oder fehlende Nachweise zur Beschäftigungsentwicklung.
BIG Digital – Implementierung
(Großer Gutschein)
KMU inkl. Handwerk bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung unterstützen.
Fördervolumen:
50% Zuschuss bis 250.000 €, Laufzeit bis 24 Monate, Mindestvolumen 5.000 €, bis zu 2 Vorhaben parallel.
BIG Digital – Implementierung (Großer Gutschein)
Zielsetzung
Unterstützung von KMU inklusive Handwerksbetrieben bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zielgruppe (wer)
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Adressaten von Rückforderungsanordnungen sind ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung
Implementierung neuer oder wesentlich verbesserter Organisations- und Prozessinnovationen durch digitale Technologien.
Förderfähig sind direkte Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto + 15 Prozent Pauschale), projektbezogene Hard-/Software (inkl. SaaS), projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen Dritter sowie 15 Prozent Pauschale auf direkte Personalkosten als indirekte Ausgaben.
Fördervolumen
Zuschuss (Anteilsfinanzierung) bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 250.000 Euro.
Mindestprojektvolumen 5.000 Euro.
Durchführungszeitraum bis 24 Monate.
Maximal zwei parallele, gemäß Richtlinie geförderte Vorhaben pro Unternehmen.
Verfahren / Timing
Pflicht: Erstberatung bei der WFBB zur fachlichen Qualifizierung.
Antragstellung online über das ILB-Kundenportal vor Vorhabensbeginn.
Projektstart ist nach digitaler Antragseingangsbestätigung der ILB auf eigenes Risiko möglich.
Besondere Voraussetzungen / Hinweise
Ergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte zugutekommen.
Ausschlüsse unter anderem: Standard-Webseiten, Standard-Online-Marketing, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit Zulassung, rein ersetzende Investitionen.
Kumulierung: EU-Beihilferecht (AGVO Art. 29) und Höchstintensitäten beachten.
Geförderte Unternehmen müssen ihren Wirtschaftsgüterstandort mindestens drei Jahre in Brandenburg beibehalten und zweckentsprechend nutzen.
Träger / Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) – Antrag & Abwicklung; fachliche Beratung durch Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB).
Häufige Fragen
Welche Vorhaben sind klar ausgeschlossen?
Standard‑Webseiten, Standard‑Online‑Marketing, rein ersetzende Investitionen oder nicht projektbezogene Hardware/Software.
Welche Kosten sind förderfähig – mit welchen Pauschalen?
Direkte Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) zuzüglich 15%‑Pauschale, projektbezogene Hard‑/Software (inkl. SaaS) und begleitende Beratungen Dritter.
Was ist vor dem Antrag zu tun?
Pflicht‑Erstberatung bei der WFBB. Der Antrag wird online bei der ILB eingereicht; Projektstart erst nach digitaler Antragseingangsbestätigung und auf eigenes Risiko.
Gibt es Nutzungspflichten für geförderte Güter?
Ja. Investitionsgüter sind mindestens 3 Jahre in Brandenburg zu betreiben oder gleichwertig zu ersetzen.
Wie viele Projekte darf ich parallel fahren?
Maximal zwei parallel geförderte Vorhaben je Unternehmen sind zulässig.
Ausgewählte Chancen für Technologieunternehmen in der Region Zukunftsbranchen & Förderung mit Zuschusscharakter
ICT & Digital Business
Health
Optics & Photonics
Mobilitiy & Logistics
Energy & Technology
Bio-/Green Tech / Sustainability
ProFIT Berlin – Frühphase
GRW Berlin
ProFIT Berlin – Projektförderung
ProFIT Brandenburg
GRW Brandenburg
BIG-Digital


Förderprogramme in der Region Berlin-Brandenburg für wachstumsorientierte Technologieunternehmen bieten gute Chancen für den Erhalt von Zuschussförderungen- soweit die Voraussetzungen passen. Einen Überblick ausgewählter Programme bietet folgende Abbildung:
ProFIT Brandenburg
Für wen ist ProFIT geeignet?
ProFIT Brandenburg ist eine technologieorientierte Projektförderung die den ganzen Innovationsprozess abbildet. Förderung finden die Projektphasen wie
- Forschung
- Entwicklung,
- Marktvorbereitung und
- Markteinführung.
Das ProFIT Programm richtet sich vorrangig an KMU bzw. junge Technologieunternehmen mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Brandenburg, die in den Brandenburgern Branchencluster tätig sind sowie Forschungseinrichtungen.
Das ProFit Programm kann allein oder mit anderen Unternehmen oder mit einer Forschungseinrichtung (Verbund) beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Höhe der Förderung orientiert sich an den zuwendungsfähigen Projektausgaben. Grundsätzlich können im Programm ProFIT Brandenburg pro Projekt bis zu 3 Mio. € an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und bis zu 3 Mio. € zinsvergünstigte Darlehen von Seiten der ILB zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe des Projektvolumens ergibt sich aus der von dem KMU skizzierten Projektplanung, die dezidiert die einzelnen Arbeitspakete die Zuteilung der Kostenpositionen anzeigt. Alle Arbeitspakete und Kostenpositionen werden im Vorfeld der Bewilligung von Sachverständigen der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) nach ihren Inhalten und ihrem dargelegten Umfang kritisch überprüft.
Für die Höhe möglicher Zuwendungen mit Zuschusscharakter ist es bedeutsam, dass das Projekt Forschungscharakter ausweist. Ausgaben für Tätigkeiten die der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, werden als Darlehen unterstützt.
Wie o.g. ist die Förderung von Zuschüssen auf max 3 Mio. € je Projekt bzw. Projektpartner begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:
- Phase der industriellen Forschung
- Phase der experimentellen Entwicklung
- Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung under Markteinführung
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- projekt bezogene Marterialausgaben
- sonsteige projektbezogene Einzelausgaben
- indirekte Ausgaben
- Ausgaben für die Markteinführung / Marktvorbereitung
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Das Antragsverfahren erfolgt in Brandenburg in drei Phasen.
In der ersten Phase wird das geplante Projekt in einer „Projektskizze“ abgebildet, in dem Angaben zum Unternehmen und zur technischen und wirtschaftlichen Projekt-Umsetzung niedergeschrieben werden.
Nach bedarfsweise Qualifizierung und Unterstützung durch die WFBB erfolgt in der zweiten Phase die Einreichung eines Projektvorschlages bei der ILB. In dieser Phase erfolgen Beratungsgespräche mit der WFBB und ein Finanzierungsgespräch mit der ILB.
Mit positiver Würdigung des Projektvorschlages und des Finanzierungsgespräches erfolgt in der dritten Phase eine Empfehlung durch die ILB für die Antragstellung und nach weiterer kaufmännischer Unterstützung die Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den Förderausschuss.
Mit Abgabe bzw. nach Einreichung der formellen Antragsunterlagen kann der Antragsteller mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und erhält nach Zustimmung des Förderausschuss des Landes Brandenburg über die endgültige Gewährung der Förderung den Zuwendungsbescheid, der i.d.R. nach Erfüllung von Auflagen zum ersten Mittelabruf berechtigt.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Die Projektförderung im Programm ProFIT setzt voraus, dass das Unternehmen
- in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
- wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität über einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
- die bei Förderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinssatz ergeben.
Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.
Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm ProFIT Brandenburg?
- Allgemein bei der ILB oder
- konkret in der Richtlinie ProFIT Brandenburg
GRW-G Große Richtlinie Land Brandenburg
Für wen ist GRW-Brandenburg geeignet?
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalförderung mit Fokus auf gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten.
Das GRW Förderprogramm In Brandenburg zielt gemäß GRW-G Große Richtlinie vorrangig auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Einstufung der Unternehmensgrößen nach EU-Definition) ab, die u.a. den Clustern der Innovationsstrategie des Landes Berlins und Brandenburg (Energietechnik, Gesundheitswesen, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, optische Technologien) angehören und qualifizierte Dauerarbeitsplätze (> 5 Jahre) und Investitionen in das Anlagevermögen beabsichtigen.
Die GRW Förderung kann allerdings auch von Großunternehmen (z.B. bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte) in Brandenburg oder Ansiedlungsinvestitionen ausländischer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Das GRW-Programm richtet sich ab 2015 vorrangig an die Clusterzugehörigkeit, d.h. die Förderung bezieht sich auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung außerhalb der Cluster erfordert kein formales Ausnahmeverfahren.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.
Die Förderhöchstsätze ergeben sich aus der Unternehmensgröße, dem Standort und weiteren Qualitäts- und Strukturkriterien wie Regionales, Innovation, Umwelt oder gute Arbeit (hier bspw. Verhältnis Auszubildender zur Gesamtanzahl der Dauerarbeitsplätze oder Anbindung an den Tarifvertrag).
Die Förderhöchstsätze orientieren sich an der Unternehmensgröße, der Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung von Qualitäts- und Struktureffekten und kann bis zu 40% der förderfähigen Kosten betragen.
Was wird gefördert?
Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten eine(n)
- neue Betriebsstätte errichten,
- bestehende Betriebsstätte erweitern (gilt nicht für Großunternehmen),
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte,
- grundlegende Änderung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte,
- Erwerb einer stillgelegten bzw. von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
anstreben.
Gefördert werden gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen), immaterielle Wirtschaftsgüter (u.a. Patente, Lizenzen) sowie Miet-/Leasingkosten oder Personalkosten. Die Investitionen müssen mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen mit überdurchschnittlicher Qualifikation verbunden sein.
Das Unternehmen kann entscheiden ob es Sachkostenzuschüsse oder Personalkostenzuschüsse beantragen möchte.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (d.h. auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) bei dem zuständigen Förderinstitut, der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingehen. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag. Nach der Einreichung des Antragsformulars kann das Unternehmen bereits auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Damit ist allerdings keine Zusage der Förderung verbunden.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.
Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich. Ein Landesförderausschuss berät die Bewilligungsbehörde vor der abschließenden Förderentscheidung.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Das GRW-Programm schließt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus (d.h. erst die Antragstellung, dann Beginn des Vorhabens). Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchungen und auch der Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.
Einzelne Branchen sind von der GRW-Förderung ausgeschlossen. Dies ergibt sich i.d.R. aus Negativlisten. Dabei ist die Zuordnung der eher grob gefassten Branchen nicht immer eindeutig vorzunehmen. Zudem gibt es Ausnahmen.
Hier ist es sinnvoll, sich vor dem Projektbeginn von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.
Die aktuelle Richtlinie GRW-G Große Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 01.01.2018 wird der Förderhöchstsatz um 5% gesenkt werden. Ausnahmen sind in den Grenzregionen Cottbus, Spree-Neiße, Frankfurt/Oder, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim, und Uckermark geboten. Hier verbleiben die Förderhöchstsätze bei bis zu 40% für kleine Unternehmen (mittlere Unternehmen bei 30% und Großunternehmen bei 20%).
Gibt es Unterschiede zu den GRW Programmen in den Ländern?
Ja. Zwar richtet sich die Grundausrichtung des GRW Programms an den Koordinierungsrahmen des Bundes aus. Den Ländern obliegen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass sie GRW Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen unterschiedlich gehandhabt wird. Auch gibt es Bundesländer, die keine regionale Strukturförderung erhalten (vgl. hierzu Übersicht der Fördergebietskarte in Deutschland unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/foerdergebietskarte-ab-08-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Im Land Brandenburg gibt es neben dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die GRW-G Große Richtlinie, die hier vorgestellt wurde.
Wo finde ich weitere Informationen zum GRW- G Große Richtlinie des Landes Brandenburg?
Auf der Seite der Wirtschaftsförderung der ILB, unter:
oder in der der Richtlinie, unter:
BIG-Digital Brandenburg
Für wen ist BIG-Digital Brandenburg geeignet?
Die Brandenburgischen Innovationsgutscheine (BIG) wurden Mitte 2017 um einen weiteren Gutschein -den BIG-Digital- ergänzt.
Der BIG-Digital fördert Digitalisierungsmaßnahmen von KMU (inkl. Handwerk) mit Sitz bzw. einer Betriebsstätte im Land Brandenburg zur Beratung und Schulung der Beschäftigten und zur Implementierung von digitalen Lösungen in ihrem Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt dies ab?
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss projektbezogen in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Voraussetzungen liegen darin begründet, dass
- der Unternehmenssitz/Betriebsstätte im Land Brandenburg ist
- nach aktuellem Koordinierungsrahmen GRW beurteilt werden
Es werden Module Beratung und Schulung der Beschäftigten mit einem maximalen Zuschuss von jeweils bis zu 50 TEUR und das Modul Implementierung von Lösungen für das eigene Unternehmen in einer Größenordnung von 500 TEUR gefördert.
Die Förderhöchstsätze liegen bei 50%.
Was wird gefördert?
Geförder werden projektbezogene Zuschüsse
- im Modul Beratung externe Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind eine intensive Prozessanalyse der bestehenden betrieblichen Abläufe zu erstellen. Geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die Innovationspotenziale durch die Digitalisierung ermöglichen
- im Modul Implementierung werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software gefördert, die im Ergebnis zu neuen oder verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (hier geht es insbesondere um die Reduzierung von Medienbrüchen, die Beschleunigung von Prozessen, der Einbeziehung von Zulieferern und Kunden in die Wertschöpfungskette, etc.)
- im Modul Schulung erfolgt die Qualifizierung der Mitarbeiter bei der Implementierung um sich auf den Umgang der neuen Gegebenheiten einzustellen.
Förderfähig sind in den Modulen Beratung und Schulung die Ausgaben der Dienstleistung, im Bereich der Implementierung
- Personalausgaben inkl. Personalnebenkosten
- Lieferungen und Leistungen Dritter
- Investitionen in Anlagen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Die Beantragung/Bewilligung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Zunächst wird in einer Art Vorphase mit der Einreichung eines Antragsentwurfes die fachliche Beratung und Bestätigung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) eingeholt. Danach erfolgt die kaufmännische Bewertung und Entscheidung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Worauf ist sonst noch zu achten bzw. was ist sonst noch wichtig?
Fördermöglichkeiten werden nur eröffnet, wenn Unternehmen den Primäreffekt erfüllen. Nicht gefördert werden turnusgemäße Erneuerungen von Standardsoftware und -hardware.
Die aktuelle Richtlinie zum BIG-Digital tritt am 31.12.2020 außer Kraft.
Wo finde ich weitere Informationen zum BIG-Digital des Landes Brandenburg?
Auf der Seite der Wirtschaftsförderung der ILB, unter
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer_innovationsgutschein__big_/index.html
oder in der Richtlinie unter