foerdermittel faq

FAQ-Kompendium:
Zuschussförderung für junge, forschungslastige Technologieunternehmen (Berlin, Brandenburg, Bund)

Ob Berlin oder Brandenburg, die jeweils gleichen Programme gehen auch von den gleichen Zielrichtungen aus. Bei den ProFit Programmen sind unterschiedliche Konditionen, Auszahlungsmodalitäten und Besonderheiten zu berücksichtigen. Bspw. werden Darlehen in Brandenburg bis max. 3 Mio. EUR pro Projekt gefördert, mit einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, hingegen ist der Förderhöchstbetrag in Berlin im Darlehensbereich bei 1 Mio. EUR, begrenzt bei bis zu 8 Jahren.

Auch die maximalen nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind in Brandenburg mit 3 Mio. EUR deutlich höher als in Berlin (maximal 1 Mio. EUR). Für das Segment der IBB in Berlin ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass neben der ProFIT Projektfinanzierung auch noch das Förderprogramm ProFIT Frühphasenfinanzierung existiert, das andere Zielrichtungen unterstützt. Bei dem Vergleich der GRW Programme ist es ähnlich.

Zwar orientieren sich die Programme als Bund-Länder-Förderung am GRW-Koordinierungsrahmen (Download), allerdings obliegt die dezidiertere Ausgestaltung den Ländern. Somit sind alle GRW-Programme ob in Niedersachsen, Brandenburg oder Berlin auf jeweilige besondere Situationen ausgerichtet. Für das GRW Brandenburg gibt es bspw.

Erhöhungen der Förderquoten, soweit der Antragsteller beabsichtigt, seine Betriebsstätte in den Grenzregionen in Richtung Osten zu errichten. Trotz der Unterschiede in den Details spielen diese in Realiter eine untergeordnete Rolle. So ist der Sitz der Gesellschaft eine strategische Entscheidung, die sich vielfach nach Möglichkeiten der Rekrutierung von Mitarbeitern richtet, weniger nach Optionen aus den Förderprogrammen.

Trotzdem kann es natürlich für Unternehmen, die zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit noch beide Optionen der Niederlassung in Betracht ziehen, sinnvoll sein die entsprechenden Unterschiede verstärkt zu berücksichtigen. Für nähere Informationen steht Ihnen FörderProtech jederzeit zur Verfügung.

Nein, denn ProFIT wird durch den revolvierenden ProFIT-Fonds finanziert. Haushaltssperren im Land Berlin haben keine Auswirkungen auf die Förder- und Auszahlungsaktivitäten des Programms. Der Fonds speist sich aus Landes- und EFRE-Mitteln und den Rückflüssen der rückzahlbaren Förderungen (Darlehen).

Durch die Fondskonstruktion besteht für die Kunden Planungs- und Auszahlungssicherheit, da die Fördermittel unabhängig von der Haushaltslage ausgezahlt werden können und damit die früheren Nachteile von auftretenden Haushaltssperren nicht mehr zu Projektverzögerungen führen.

Das stimmt nur bedingt. Wichtig ist für die öffentliche Hand in vielen Förderprogrammen, dass das Unternehmen wirtschaftlich stabil ist. Hier werden öffentliche Fördergelder vergeben und diese sollen auch gezielt für innovative, risikoorientierte Geschäftsideen zur Verfügung gestellt werden. Was die öffentliche Hand allerdings nicht möchte, ist Geld „zu verschleudern“.

Das bedeutet auch, dass Unternehmen, die bereits in ihren Planungen nicht darstellen können, dass sie die nächsten Monate lebensfähig sind und die zur Verfügung gestellten liquiden Mittel aufgebraucht sind, dann keine Förderung erhalten bzw. diese nur mit Auflagen versehen werden.

Insofern macht es aus Unternehmenssicht schon Sinn, direkt nach einer erfolgreichen VC-Runde zeitnah die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und anzugehen. Auch aus anderen Gründen, wie der Haftung, ist ein schnelles Handeln hier vorteilhaft.

Grundsätzlich sind die Unternehmen die zu uns kommen schon durch intensive Transaktionsverfahren gegangen und haben Pitch-Decks erarbeitet, die in der einen oder anderen Form schon sehr intensiv die Zukunft in Form eines Business Plans abbilden.

Trotzdem zielt der Bereich der öffentlichen Förderung hier noch ein wenig in eine andere Richtung. Zuerst geht es vielfach um eine Projektförderung, das bedeutet, dass ein innovatives Projekt (bei der Technologieförderung) überhaupt erst einmal in der Pipeline sein muss (und klar abgrenzbar zu den bisherigen Aktivitäten).

Das bedeutet aber auch, dass sowohl die Arbeitspakete und auch die Projektkosten in einer gewissen Weise schon vorgedacht werden müssen. Letztlich muss das Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen (wie wirtschaftliche Stabilität, Clusterzugehörigkeit, Möglichkeiten den finanziellen Eigenanteil zu erbringen) und auch das Projekt (wie Technologiegrad, ausreichend tragfähiger Markt, Amortisationszeitraum, technisches Knowhow für die Umsetzung).

Hier sollte man sich zunächst mit dem Fördermittelberater austauschen und die Schritte besprechen, die angegangen werden müssen, damit Chancen für einen Förderantrag bestehen. Einen Fördermittelcheck bieten wir als Einstieg unentgeltlich an. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass es für Fördermittelberatungen infolge der Provisionsmodelle wichtig ist, nur die Projekte auszuwählen, die hohe Erfolgschancen zur Förderung haben.

Insofern fallen viele Projekte die nicht förderfähig sind durch das Prüfungsraster. Oftmals muss auch der richtige Zeitpunkt abgewartet werden. Wenn Finanzrunden abgeschlossen wurden, sind Herausforderungen, wie die Unternehmensstabilität über die nächsten Monate abzusichern, leichter zu bewältigen.

Grundsätzlich ist der Aufwand schon als hoch zu bezeichnen und ohne weitere Unterstützung werden die Schlüsselpersonen in der Phase vor der eigentlichen Antragstellung stark beansprucht. Es gilt hier, natürlich auch abhängig vom Förderprogramm, in den zweistufigen Verfahren wie ProFIT eine rd. 50 bis 60 Seiten in sich plausible Projektbeschreibung zu erstellen, die vor allem in technischer Hinsicht sehr intensiv beschreibt, wie man gedenkt, die einzelnen Arbeitspakete umzusetzen und wo die Risiken der Umsetzung liegen. Danach gibt es eine Abstimmungsrunde mit den Fachgutachtern und wiederholte Anpassungen, bis es letztlich für die Antragstellung passt. Ebenfalls sind eine Reihe von formellen Dingen auszufüllen und beizubringen.

Der Aufwand für den Gründer reißt auch mit Projektbeginn nicht ab, denn ab diesem Zeitpunkt gilt es die Buchhaltung für die Verwendungsnachweise richtig aufzustellen, Änderungs- bzw. Umwidmungsanträge und Stundenaufschreibungen zu prüfen und einzureichen. Die FörderProtech kann den Gründern hier extrem den Rücken freihalten. Bei guter Organisation sind in wenigen Tagen die Inhalte in Workshops zusammengetragen.

Die Vorbereitung der Projektbeschreibungen, die Einreichung und Abstimmungen bei der Förderinstitution sind Mehrwerte, die Mandanten schätzen. Dies gilt insbesondere wenn sie das zweite oder dritte Mal eine Förderung mit einem Berater zur Unterstützung angehen. Ist die Förderung erteilt, ist der Förderberater (ähnlich wie ein Steuerberater) derjenige, der auf Fristen achtet, die Belege sortiert, aufbereitet und die gesammelten Unterlagen mundgerecht der zuständigen Investitionsbank zur Verfügung stellt. Bleiben insgesamt bestimmte Aufgaben zwar stets im Verantwortungsbereich des Unternehmers, so liegt der dem Unternehmen eingesparte zeitliche Aufwand bei geschätzt rd. 80% im Vergleich zur Erstellung in Eigenleistung. Dies variiert in Korrelation mit der Erfahrung in der Fördermittelbeantragung.

Auch sind bei derartigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen  die Opportunitätskosten mit einzubeziehen (also welche Ergebnisse würden erzielt, wenn sich die Verantwortlichen in der Zeit mit ihren Kernaufgaben beschäftigt hätten). FörderProtech reduziert den Aufwand für den Gründer deutlich, während dieser sich um das Voranbringen seiner Idee kümmern kann. – save time for your business –

Die Beantragung von Förderprogrammen ist für Gründer eine aufwendige Angelegenheit, die sie von ihrem Kerngeschäft abhält. Die Zeit für das Studium von umfangreichen Förderbestimmungen, die Abstimmungen mit den Förderinstitutionen und das Ausfüllen und die Zusammenstellung von Formalien muss so auf jedem Fall eingeplant werden, damit das Projekt erfolgreich geplant und umgesetzt werden kann. Ein Fehler bei der Antragstellung kann bereits zum Ausschluss führen.

Die Mandatierung von meist sehr kostenintensiven Beratungsleistungen tun jedem Unternehmer weh. Allerdings werden im Bereich des Fördermittelmanagements oftmals erst dann die Provisionen fällig, wenn die Förderungszusage auch tatsächlich erfolgt ist. Da insbesondere technologisch sehr innovative Unternehmen auch Zuschussanteile beanspruchen können, ist der Mehrwert der Förderung (Darlehen plus Zuschuss) in einer frühen Unternehmensphase für die Unternehmen Gold wert, da sie zusätzliche unternehmerische Freiräume in der Wachstumsphase bekommen und sich darüber hinaus auf das Voranbringen des Core-Business fokussieren können.

Die Entscheidung ob Pro oder Contra Beratung wird letztlich zur Make-or-Buy Entscheidung. Erfolgt keine Bewilligung, so trägt das Risiko zum großen Teil der Berater, erfolgt die Bewilligung so entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

FAQs ProFIT

Die ProFIT-Projektförderung ist eine technologieorientierte Projektförderung die den ganzen Innovationsprozess abbildet. Förderung finden die Projektphasen wie

  • Forschung
  • Entwicklung
  • Marktvorbereitung und
  • Markteinführung

Das ProFIT Programm richtet sich vorrangig an KMU bzw. junge Technologieunternehmen mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin, die in den Berliner Branchencluster tätig sind.

Das ProFit Programm kann allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen beantragt werden.

Die Höhe der Förderung orientiert sich an dem Projektvolumen. Grundsätzlich können im Programm ProFIT-Projektförderung Berlin bis zu 500 TEUR an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und bis zu 1 Mio. € zinsvergünstigte Darlehen von Seiten der IBB zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Projektvolumens ergibt sich aus der von dem KMU skizzierten Projektplanung, die dezidiert die einzelnen Arbeitspakete mit Zuteilung der Kostenpositionen anzeigt. Alle Arbeitspakete und Kostenpositionen werden im Vorfeld der Bewilligung von Sachverständigen nach ihren Inhalten und ihrem dargelegten Umfang kritisch überprüft.

Für die Höhe möglicher Zuwendungen mit Zuschusscharakter ist es bedeutsam, dass das Projekt Forschungsanteile ausweist. Ausgaben für Tätigkeiten die der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind, werden als Darlehen unterstützt.

Gefördert werden nur projektbezogene Kosten.

Im Einzelnen können dies sein:

  • Personalausgaben
  • Fremdleistung
  • Materialausgaben
  • Schutzrechtsanmeldungen
  • Ausgaben für die Marktvorbereitung und Markteinführung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.

In der ersten Stufe wird das geplante Projekt in einem „Projektvorschlag“ dargestellt, in dem Angaben zum Unternehmen und zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung dezidiert dargestellt werden. Der Projektvorschlag wird im Folgenden von zwei Fachgutachtern geprüft votiert.

Bei positiver Votierung wird die Projektgesamtfinanzierung festgelegt und die Antragstellung empfohlen.

Auf Grundlage der gemeinschaftlichen Gespräche zwischen dem einreichenden Unternehmen und den technischen und betriebswirtschaftlichen Fachgutachtern erfolgt die „offizielle Antragstellung“, indem der ursprüngliche Projektvorschlag in angepasster Form (als Ergebnis der gutachterlichen Gespräche) als Projektantrag bei der IBB eingereicht wird.

Mit Abgabe bzw. nach Einreichung der formellen Antragsunterlagen beginnt die zweite Stufe der Antragstellung. Das Unternehmen kann mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen. Nach der Prüfung bzw. Klärung weiterer finanzieller und wirtschaftlicher Fördervoraussetzungen entscheidet ein Förderausschuss über die endgültige Gewährung der Zuwendungen.

Die Projektförderung im Programm ProFIT setzt voraus, dass das Unternehmen

  • in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
  • wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
  • die beiFörderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinsatz ergeben

Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.

Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater unterstützen zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.

Hier sind mehrere Beispiele von Projektvorhaben aus der Gesundheitswirtschaft (Friendsurance) und der Informations- und Kommunikationstechnologie (Protected Networks) abgebildet: Förderbeispiele ProFIT Berlin

Pro FIT – Frühphasenfinanzierung (IBB)

Ein Vorhaben beginnt mit der ersten rechtlich bindenden Verpflichtung (z. B. Auftragsvergabe, Kaufvertrag). Stelle den Antrag vor jeder Bestellung. Ein Projektstart ist erst nach Eingangsbestätigung/Annahme des Antrags durch die IBB und ausdrücklich auf eigenes Risiko möglich.

Förderfähig sind notwendige und angemessene Personal-, Sach- und laufende Betriebsausgaben zur Unternehmensaufbauphase, die weder unmittelbar Kundenumsätzen noch dem späteren Anker-FuE-Projekt zuordenbar sind. Nicht förderfähig sind z. B. rein umsatzbezogene Projektkosten, Investitionen ohne Frühphasenbezug, sowie vor Antrag veranlasste Ausgaben.

Trenne Frühphasenaufbau (Team, Infrastruktur) klar vom geplanten Anker-FuE-Projekt. Lege eine nachvollziehbare Roadmap vor, in der Meilensteine, Budget und Verantwortlichkeiten getrennt dargestellt werden.

Kurz-Businessplan mit Technologie- und Marktlogik, Liquiditätsplanung für 12–18 Monate, Nachweise zur Qualifikation des Teams, Begründung der Kostenangemessenheit, sowie eine plausible Zeitplanung bis zum Start des Ankerprojekts.

Unklare Trennung zwischen Frühphasenaufbau und FuE-Projekt, fehlender Innovationsbezug, unplausible Kosten- oder Liquiditätsplanung, oder bereits begonnene Maßnahmen. Lösung: saubere Projektabgrenzung, belastbare Planung und kein Vorhabenbeginn vor Antrag.

Pro FIT – Projektfinanzierung (IBB)

Definiere den technischen Reifegrad (TRL) und weise pro Phase konkrete Arbeitspakete, Risiken und Ergebnisse aus. Nur so sind die passenden Förderquoten und Finanzierungsanteile (Zuschuss/Darlehen) plausibel.

In der industriellen Forschung sind Zuschüsse üblich. Je marktnäher das Vorhaben (experimentelle Entwicklung, Produktion/Markt), desto stärker wird die Finanzierung über zinsvergünstigte Darlehen abgebildet.

Nicht-KMU und Forschung sind nur im Verbund mit Unternehmen förderfähig. Die Wertschöpfungsschritte müssen in Berlin stattfinden oder einen belastbaren Berlin-Bezug haben. Konsortialverträge regeln IP, Verwertung, Publikationen und Kostenaufteilung.

Fremdleistungen (Anteil und Auswahl), Personalstundenansätze, Schutzrechte, Markteinführungsmaßnahmen sowie Overheads. Alle Positionen müssen projektspezifisch, angemessen und nachvollziehbar belegt sein.

Unklare technische Neuheit, schwache Verwertungslogik, fehlende Verbundkonsistenz, oder Finanzierungslücken beim Darlehensanteil. Gegenmittel: robuste technische und wirtschaftliche Begründung, belastbarer Finanzierungsplan, klare Verbundabsprachen.

Transfer BONUS – Digitisierung

Leistungen müssen von einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einem entsprechend qualifizierten Transferpartner erbracht und in Rechnung gestellt werden. Agenturen ohne Forschungsbezug sind nicht förderfähig.

Reine Standard‑Webseiten, Marketing‑/Werbeleistungen oder Routine‑IT‑Services. Gefördert werden digitale Produkt‑/Software‑Entwicklungen mit F&E‑Charakter.

Beschreibe Problemstellung, methodisches Vorgehen, Experiment/Prototyp, Validierung und erwarteten Innovationssprung. Ein Pflichtenheft und eine wissenschaftliche Leistungsbeschreibung sind Pflicht.

Ja, sofern sie sachlich und zeitlich getrennt sind und jeweils ein klar abgegrenztes Ziel verfolgen. Doppel- bzw. Parallelförderung derselben Ausgaben ist ausgeschlossen.

Kooperationsvereinbarung, Leistungsbeschreibung, Ergebnisse (Berichte, Prototypen), Abnahmeprotokolle sowie korrekte Abrechnung des Transferpartners inkl. Leistungsnachweisen.

Transfer BONUS – Design

Ja. Klassische Werbemittel und Standard‑Internetseiten sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen UX/UI, Service‑ und Interface‑Design mit Innovationsbezug.

Designunternehmen oder Hochschulen mit einschlägiger Expertise; Projektpartner sollten in Berlin/Brandenburg ansässig sein.

Zeige, wie das Design die Nutzung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts/Services ermöglicht, und dokumentiere den Transfer von Methoden (z. B. Research, Prototyping, Usability‑Tests).

Lege eine klare Sequenz aus Research, Konzept, Prototyp, Test und Iterationen fest sowie messbare Kriterien für Akzeptanz/Usability.

Werbliche Kampagnen, rein visuelles Facelift ohne Innovationsbezug, fehlende Nachweise zum methodischen Vorgehen, oder fehlende Abgrenzung zu Eigenleistungen.

Transfer BONUS – Gamification/XR

Anwendungsnahe Entwicklung von spielerischen Mechaniken, AR/VR/MR‑Elementen oder HMI‑Konzepten mit klarer Wirk‑ und Nutzennachweisführung im Unternehmen.

Games‑/XR‑Unternehmen und Hochschulen/Forschung mit einschlägiger Erfahrung; die Rolle der Partner muss vertraglich klar geregelt sein.

Legt im Kooperationsvertrag Zugriffsrechte auf Daten/Assets, Nutzungsrechte an Prototypen und Datenschutzanforderungen (z. B. Sensorik, Eye‑Tracking) fest.

Konzeptionelle Spezifikation, Iterations‑/Testprotokolle, funktionierende Prototypen/Demos und belastbare Evaluationsergebnisse.

Fehlender F&E‑Bezug, reines Content‑ oder Marketing‑Projekt, unklare Transferwirkung ins Unternehmen, oder unzureichende Datensicherheit.

Programm für Internationalisierung – KMU‑Projekte (PfI‑KMU)

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Retroaktive Förderung ist ausgeschlossen.

Messen, Showrooms, Konferenzen und flankierende Leistungen zur Markterschließung. Reine Werbemaßnahmen sind nicht förderfähig.

Ja. Es gilt ein Mindestgesamtausgaben‑Schwellenwert. Plane frühzeitig und bündle Leistungen sinnvoll zu einer Maßnahme.

Zielmärkte, Zielgruppen, KPIs (Leads, Partner), konkrete Termine und ein Budget‑/Maßnahmenplan sind erforderlich.

Zu späte Antragstellung, unzureichende Belege (Einladungen, Standmieten), oder Doppelförderung mit anderen Exportprogrammen.

FAQs GRW Berlin

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalförderung mit Fokus auf gewerbliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten.

Das GRW Förderprogramm zielt vorrangig auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Einstufung der Unternehmensgrößen nach EU-Definition) ab, die u.a. den Clustern der Innovationsstrategie des Landes Berlins und Brandenburg (Energie, Gesundheit, IKT, Verkehr und Mobilität, Photonik) angehören und qualifizierte Dauerarbeitsplätze (> 5 Jahre) und Investitionen in das Anlagevermögen beabsichtigen.

Die GRW Förderung kann allerdings auch von Großunternehmen (z.B. bei Erstinvestitionen neuer Wirtschaftstätigkeiten) in Berlin oder Ansiedlungsinvestitionen ausländischer Unternehmen in Betracht gezogen werden. Auch sind die o.g. Branchen nur exemplarisch aufgeführt. Das GRW-Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ist also um einiges breiter angelegt.

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes.

Der Förderhöchstsatz ergibt sich aus der Unternehmensgröße, dem Standort und weiteren Faktoren und bewegt sich zwischen 10 und 30% der förderfähigen Kosten.

Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten (in Berlin Gebiete C und D) eine

Mit GRW-Mittel werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die in den ausgewiesenen Fördergebieten (in Berlin Gebiete C und D) eine

  • neue Bestriebsstätte errichten
  • bestehende Betriebsstätte erweitern
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte oder
  • die grundlegende Änderung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte anstreben. Eine Anfrage zu den Födergebieten in Berlin kann unter diesen Link  erfolgen.

Gefördert werden gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen), immaterielle Wirtschaftsgüter (u.a. Patente, Lizenzen) sowie Miet-/Leasingkosten oder Personalkosten. Die Investitionen müssen mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen mit überdurchschnittlicher Qualifikation verbunden sein.

Das Unternehmen kann entscheiden ob es direkte Zuschüsse zur Senkung der Sachkosten oder zur Senkung der Personalkosten beantragen möchte.

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (d.h. auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) bei dem zuständigen Förderinstitut, der Investitionsbank des Landes Berlin eingehen. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag. Nach der Einreichung des Antragsformulars kann das Unternehmen bereits auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen. Damit ist allerdings keine Zusage der Förderung verbunden.

Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist eine schriftliche Bestätigung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit bei der IBB einzuholen.

Wird mit dem Antwortschreiben die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, werden weitere Unterlagen über das Vorhaben abgerufen. Nach Eingang dieser Unterlagen entscheidet ein Förderausschuss über die Beschlussfassung und bei positivem Votum erhält das Unternehmen den Zuwendungsbescheid.

Ja. Zwar richtet sich die Grundausrichtung des GRW Programms an den Koordinierungsrahmen des Bundes aus. Den Ländern obliegen weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten, so dass die GRW Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen unterschiedlich gehandhabt wird. Auch gibt es Bundesländer, die keine regionale Strukturförderung erhalten.

Vgl. hierzu Übersicht Fördergebietskarte unter: Download Fördergebietskarte.

  • in der Lage ist, einen Eigenanteil von rd. 30% des Projektvolumens aus eigener Kraft einzubringen
  • wirtschaftlich stabil ist (dass es sich weder im Insolvenzverfahren befindet und die Liquidität über einen bestimmten Zeitraum auch als gesichert angesehen werden kann)
  • die bei Förderung durch ProFIT erhaltenen Darlehen werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hieraus können sich u.U. Auswirkungen auf den Zinsatz ergeben.

Weitere relevante Fragestellungen können sich in Bereichen der Haftungsfreistellungen oder im Zusammenhang mit verbunden Unternehmen ergeben.

Hier ist es i.d.R. sinnvoll, sich in dem Projekt von einem erfahrenen Berater unterstützen zu lassen und bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.

Einzelne Branchen sind von der GRW-Förderung ausgeschlossen. Dies ergibt sich i.d.R. aus Negativlisten. Dabei ist die Zuordnung der eher grob gefassten Branchen nicht immer eindeutig vorzunehmen. Zudem gibt es Ausnahmen. Hier ist es sinnvoll, sich vor dem Projektbeginn von einem erfahrenen Berater beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld mögliche K.O.-Kriterien auszuschließen.

Die IBB veröffentlicht ein Beispiel aus dem Bereich der Medizintechnik (Berlin Heart Herzunterstützungssysteme) unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur.html

  • gemäß IBB Produktblatt unter https://www.ibb.de/media/dokumente/foerderprogramme/wirtschaftsfoerderung/grw/grw_produktblatt.pdf
  • gemäß Richtlinien zum Koordinierungsrahmen unter https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/investitionsfoerderung/wachsen/zuschuesse/

GRW Berlin – Investitions-/ Lohnkostenzuschuss

Die erste rechtlich bindende Verpflichtung für die Investition (Auftrag, Kaufvertrag). Plane vor Antrag keine irreversiblen Schritte.

Entweder Beschäftigungsaufbau (z. B. +10%) oder eine Investitionsintensität von >50% der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre. Die Bindungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre.

Erstinvestitionen in abnutzbare Anlagegüter, ggf. Erwerb von Betriebsstättenvermögen. Reine Ersatzbeschaffungen ohne Erweiterungseffekt sind ausgeschlossen.

Die Förderhöhen hängen von C/D‑Gebiet und Unternehmensgröße ab. Prüfe die aktuelle Gebietskarte und Positivliste.

Vorzeitiger Beginn, fehlender Struktureffekt, ungesicherte Gesamtfinanzierung oder nicht förderfähige Kostenpositionen (z. B. Gebrauchtgüter ohne Nachweis der Förderfähigkeit).

WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Beratungen. Prüfe, ob dein Vorhaben gewerblich/beruflich genutzt wird und ob Sondertatbestände (z. B. Taxi) greifen.

Ja. Nicht gefördert werden z. B. reine Privatfahrzeuge, bestimmte Gebrauchtkäufe oder Maßnahmen ohne Bezug zur gewerblichen Nutzung in Berlin.

Eigentums‑/Nutzungsrechte am Standort, Netzanschluss‑/Lastmanagement‑Nachweise, Brandschutz und ggf. Abstimmung mit Eigentümer/Vermietung.

Nur im Rahmen beihilferechtlicher Grenzen; dieselben Ausgaben dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Unklare Nutzungszuordnung, fehlende Genehmigungen/Standortnachweise, oder Liefer-/Installationsbeginn vor Antrag.

Gründung innovativ (ILB)

Du wählst je Vorhaben entweder ‚Innovationsimpuls‘ (Investitionen, technische Leistungen, neue Jobs) oder ‚Gründungsgehalt‘. Derselbe Tatbestand kann nicht mehrfach für dasselbe Vorhaben gezogen werden.

Innovativ oder sozial‑innovativ. Für nicht‑soziale Innovationen ist in der Regel ein Clusterbezug erforderlich.

Für Gründungsgehälter gelten Obergrenzen und Nachweise zur tatsächlichen Tätigkeit. Nebenerwerb muss spätestens nach einem Jahr in den Haupterwerb überführt werden.

Verbindliche Erstberatung durch ILB und WFBB vor Antrag; Antragstellung online; vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur mit Genehmigung.

Fehlender Innovations‑/Clusterbezug, unsaubere Abgrenzung der Tatbestände, unzureichende Unterlagen oder bereits begonnene Maßnahmen.

ProFIT Brandenburg 2023 (ILB)

Vor der Antragstellung zwingend eine Projektskizze bei der WFBB einreichen und fachlich qualifizieren lassen.

Forschung wird überwiegend als Zuschuss gefördert, Entwicklung und marktnähere Abschnitte überwiegend als Darlehen. Prozess-/Organisationsinnovationen und Studien sind typischerweise Zuschussmodule.

Berücksichtige Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre. Stelle sicher, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Liquidität passt.

Forschungseinrichtungen und Großunternehmen sind nur im Verbund mit mindestens einem KMU förderfähig. Konsortialverträge zu IP/Verwertung sind Pflicht.

Zu geringe Innovationshöhe, fehlender Brandenburg‑Bezug, unplausible Kostenstrukturen, fehlende Skizzenqualifizierung oder vorzeitiger Projektstart.

BIG Digital – Implementierung (Großer Gutschein, ILB)

Standard‑Webseiten, Standard‑Online‑Marketing, rein ersetzende Investitionen oder nicht projektbezogene Hardware/Software.

Direkte Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) zuzüglich 15%‑Pauschale, projektbezogene Hard‑/Software (inkl. SaaS) und begleitende Beratungen Dritter.

Pflicht‑Erstberatung bei der WFBB. Der Antrag wird online bei der ILB eingereicht; Projektstart erst nach digitaler Antragseingangsbestätigung und auf eigenes Risiko.

Ja. Investitionsgüter sind mindestens 3 Jahre in Brandenburg zu betreiben oder gleichwertig zu ersetzen.

Maximal zwei parallel geförderte Vorhaben je Unternehmen sind zulässig.

GRW Brandenburg – Große & Kleine Richtlinie (ILB)

Kleine Richtlinie: primär für kleine Unternehmen und kleinere Investitionsvolumina. Große Richtlinie: für größere Vorhaben, insbesondere mittelgroße/große Unternehmen. Beide erfordern Struktureffekte.

Mindestinvestitionen (z. B. 60.000–100.000 € je nach Richtlinie), Durchführung i. d. R. bis 36 Monate, Bindungsfristen etwa 5 Jahre.

Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. In der Regel ist eine Bestätigung der Hausbank erforderlich.

Reine Ersatzbeschaffungen ohne Erweiterungseffekt, Gebrauchtgüter ohne Förderfähigkeit, Fahrzeuge mit Zulassung, laufende Betriebskosten.

Vorzeitiger Beginn, unzureichender Struktureffekt, falsche Gebietskulisse oder fehlende Nachweise zur Beschäftigungsentwicklung.

KMU‑innovativ (BMBF)

Lies die themenspezifische Bekanntmachung genau. Formuliere Problem, Stand der Technik, Neuheitsgrad, Risiko und Verwertung entlang der Bewertungskriterien des Calls.

Zuerst eine kurze Projektskizze (online) mit Kerndaten einreichen. Nach positiver Begutachtung folgt der förmliche Antrag über easy‑Online mit detaillierten Unterlagen.

In vielen Linien wird ein substanzieller Unternehmensanteil erwartet; mit KMU‑Bonus kann die Eigenbeteiligung von Unternehmen auf 40% der zuwendungsfähigen Kosten sinken.

Regelt IP‑Zugriff und Nutzungsrechte im Verbundvertrag. Lege einen Verwertungs‑ und Marktzugangsplan vor, der Nutzen und Zeitachse plausibel macht.

Zu geringe Neuheit, fehlende Risikoanalyse, schwacher Business Case, unklare Arbeitsteilung im Verbund oder Copy‑Paste ohne Call‑Bezug.

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWK)

Vorhabenbeginn vor Antrag oder fehlender echter FuE‑Anteil. Routine‑Entwicklung, reine Anpassungen oder Standard‑Softwareeinführungen sind nicht förderfähig.

Einzelprojekte für fokussierte FuE im Unternehmen; Kooperationen wenn Know‑how/Komplementarität nötig ist; Netzwerke für strategische Technologie‑Roadmaps.

Mit quantifizierten Zielen, technischen Risiken, Validierungsplänen und messbaren Ergebnissen (z. B. TRL‑Sprung, Prototypen‑Reife).

Fremdleistungen/Unteraufträge (Anteil, Auswahl), Personalkostenkalkulation, Material, Schutzrechte. Plausibilität und Angemessenheit sind entscheidend.

Dieselben Ausgaben dürfen nicht gleichzeitig durch andere Zuschüsse gedeckt sein. Steuerliche Forschungszulage ist nur auf nicht bezuschusste FuE‑Anteile ansetzbar.

Forschungszulage (FZulG) – steuerliche FuE‑Förderung

Orientiere dich an den FZulG‑Definitionen für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Reine Prozess‑/Routineanpassungen sind ausgeschlossen.

Wenn ein Vorhaben (oder Teile davon) bereits über Zuschüsse gefördert wird, können diese Ausgaben nicht nochmals über die Forschungszulage geltend gemacht werden. Setze die Zulage auf verbleibende FuE‑Anteile an.

Klare Projektbeschreibung mit Neuheit, technischer Unsicherheit, methodischem Vorgehen und dokumentierten Arbeitspaketen; Führung von Stundenzetteln für FuE‑Personal ist ratsam.

70% der Auftragsforschungskosten sind anrechenbar, wenn Auftragnehmer die FuE tatsächlich durchführt und die Leistungen dem FuE‑Projekt eindeutig zuordenbar sind.

Unscharfe Abgrenzung von FuE‑ und Nicht‑FuE‑Tätigkeiten, fehlende Timesheets, unklare Vertrags‑/Rechnungsbezüge oder verspätete/unsaubere Dokumentation.

Innovationsgutschein go‑inno (BMWK)

Nur autorisierte Beratungsunternehmen stellen den Antrag; das KMU bestätigt und trägt seinen Eigenanteil.

Gefördert werden Beratungen zur Potenzialanalyse und zum Realisierungskonzept. Nicht förderfähig sind Implementierungen, Hardware/Softwarekäufe oder Marketing.

Verlange ein klares Arbeitspaket‑ und Ergebnisdokument (Zeitplan, Deliverables). Prüfe Referenzen und Autorisierung des Beratungsunternehmens.

Einhalten des maximalen Tagessatzes, korrekte Leistungsnachweise, Trennung von Beratung und Umsetzung, Beachtung von Höchstzahlen je Jahr.

Beratungen mit Vertriebsfokus, nicht autorisierte Berater, begonnene Leistungen vor Freigabe oder Überschreiten der jährlichen Obergrenzen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA/BMWK)

Zweistufig: Erst beantragt das Unternehmen die Förderfähigkeit beim BAFA, anschließend beantragen investierende natürliche Personen (oder BA‑GmbH/UG) den Erwerbszuschuss.

Direkte Beteiligungen; Wandeldarlehen nur unter bestimmten Bedingungen. Die Beteiligung muss voll risiko‑ und chancenbeteiligt sein; Sonderkonditionen, die wirtschaftlich einer Absicherung gleichen, sind problematisch.

Antrag der Investierenden vor Vertragsabschluss stellen; Mindestinvestitionssumme beachten; Nachweis der Mittelverwendung und Haltedauer (mindestens 3 Jahre).

Beim Exit kann ein Exitzuschuss auf den Veräußerungsgewinn beantragt werden; Höhe und Deckelung richten sich nach dem zuvor gewährten Erwerbszuschuss.

Unternehmen nicht (mehr) ‚jung und innovativ‘, Beteiligung nicht marktüblich oder fehlende Förderfähigkeitsbescheinigung vor Vertragsschluss.

Tech‑CALLS der Ministerien (BMBF/BMWK/BMDV/BMEL/BMUV …)

Über die Bekanntmachungen der Ministerien und Projektträger. Prüfe Themen, Zielgruppen, Fördersätze, Fristen und Bewertungskriterien.

Skizze mit Kurzkonzept und Konsortium einreichen; nach positiver Bewertung folgt der förmliche Antrag mit detaillierter Planung und Kalkulation.

Komplementäre Partner mit klaren Rollen und Verwertungsbeiträgen. Unternehmen sollten substanzielle Aufgaben übernehmen; Forschung liefert den methodischen Kern.

Verwertungsplan, Daten‑/Ethik‑/IT‑Sicherheitskonzept, IP‑Regelungen, Vertraulichkeit, Zeit‑/Budgetpläne, Letters of Intent/Vereinbarungen.

Geringe Passfähigkeit zum Call‑Ziel, unzureichende Risiko‑/Neuheitsdarstellung, schwache Verwertungslogik oder unplausible Budgetierung/Arbeitsplanung.

INNO‑KOM (BMWK)

Nur rechtlich selbstständige, gemeinnützige außeruniversitäre Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Unternehmen profitieren indirekt.

Vorlaufforschung, marktorientierte FuE und investive Vorhaben zur Infrastruktur der Einrichtung.

Ergebnisse müssen diskriminierungsfrei und zu marktgerechten Bedingungen zugänglich sein. Projekte mit klaren Transferpfaden werden bevorzugt.

Plausible Personalkalkulation, Abgrenzung wirtschaftlicher Tätigkeiten, angemessene Sachmittel. FuE‑Laufzeiten i. d. R. bis 30 Monate.

Unklare Gemeinnützigkeit, fehlende regionale Förderfähigkeit, Projekte ohne tragfähige Transferwirkung oder de facto Auftragsforschung einzelner Unternehmen.

EXIST – Gründungsstipendium (EGS) & EXIST – Forschungstransfer (EFT)

EGS richtet sich an Teams in der Validierungs‑/Vorgründungsphase (12 Monate). EFT unterstützt Hightech‑Vorhaben mit umfangreicher Entwicklungsarbeit (Phase I) und marktnaher Umsetzung (Phase II).

EGS: Hochschul‑/Forschungseinbindung, Teamzusammensetzung, Verfügbarkeit. EFT: institutionelle Anbindung in Phase I, Gründung der Kapitalgesellschaft vor Phase II.

Klärt IP‑Zugriff/Lizenzen mit der Hochschule/Forschungseinrichtung frühzeitig. Ohne belastbare Regelung droht Ablehnung oder Verzögerung.

EGS: 12 Monate mit klaren Meilensteinen bis zum MVP/Proof. EFT: Entwicklungs‑ und Verwertungsfahrplan mit Arbeitspaketen, Risiken, Tests und Anschlussfinanzierung.

Fehlende Hoch‑/Forschungseinbindung, unsaubere IP‑Regelungen, Überschätzung des Reifegrads, schwacher Business Case oder fehlende Anschlussfinanzierungsperspektive.

Stand: Jan 2026